Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion:
Die Stadt Augsburg als Arbeitgeber liegt mit einer Quote 7% über der gesetzlichen Mindestquote von 5% zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Die SPD-Fraktion möchte aber wissen, ob auch in den Tochterunternehmen und städtischen Beteiligungen die gesetzliche Quote von 5% eingehalten wird?
Den gesamten Antrag als PDF herunterladen: Einhaltung der Schwerbehindertenquote bei den Tochterunternehmen?