Einhaltung der Schwerbehindertenquote bei den Tochterunternehmen?

1.2.2017
Augsburg

Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion:

Die Stadt Augsburg als Arbeitgeber liegt mit einer Quote 7% über der gesetzlichen Mindestquote von 5% zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Die SPD-Fraktion möchte aber wissen, ob auch in den Tochterunternehmen und städtischen Beteiligungen die gesetzliche Quote von 5% eingehalten wird?

Den gesamten Antrag als PDF herunterladen: Einhaltung der Schwerbehindertenquote bei den Tochterunternehmen?

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