Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur BSV/25/61122 (Stellplatzsatzung) folgenden
Änderungsantrag:
- Die Anzahl der Fahrradabstellplätze im Verhältnis zur Wohnfläche nach Anlage 1 (Anlage 2 zur BSV/25/61122) wird wie folgt angepasst:
- 1.1: 1 je 30 m² Wohnfläche, maximal 4
- 1.2: 1 je 30 m² Wohnfläche
- 1.4: 1 je 30 m² Wohnfläche
- Für Verkaufsstätten (Punkt 3.1 und 3.3 nach Anlage 1) wird die Anzahl der notwendigen Fahrradabstellplätze auf maximal 75 begrenzt.
- Die Ablösesumme nach §6 (2) für einen Stellplatz in der Kernzone wird auf 15.000,00 Euro festgelegt.
Begründung:
Zu 1.) Die durchschnittliche Wohnfläche in Augsburg liegt nach dem Sozialmonitoring der Stadt Augsburg bei knapp 40 m² pro Einwohner. Entsprechend ergibt auch eine Reduzierung der Fahrradabstellplätze auf einen je 30 m² Wohnfläche im Schnitt noch ca. 1,3 Fahrradabstellplätze pro Einwohner, womit der in der Beschlussvorlage erwähnte rechnerische Bedarf von 1,1 Fahrradabstellplätzen je Person abgedeckt wäre.
Zu 2.) Ohne eine Obergrenze würde die Belastung für sehr große Verkaufsstätten wie zum Beispiel Einkaufszentren zu hoch, eine so hohe Anzahl an Fahrradabstellplätzen ist nicht mehr realistisch umsetzbar.
Zu 3.) Eine Erhöhung der Ablösesumme auf 18.000,00 Euro erscheint uns als zu hoch und nicht im Verhältnis stehend zu den Erhöhungen in den anderen Zonen.
Mit freundlichen Grüßen