Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
gerade für Jugendliche waren die Maßnahmen der Infektionsschutzgesetze einschneidend und schwer zu ertragen. Die allermeisten haben sich trotzdem sehr solidarisch verhalten und sich an die Vorgaben gehalten. Dennoch wurden laut der Berichte „Jugendgruppen und Jugendliche im Stadtgebiet Augsburg“ im Allgemeinen Ausschuss und Jugendhilfe-Ausschuss von Seiten der Ordnungsbehörde zahlreiche Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Maßnahmen aufgenommen. Hier wurde uns in den Ausschüssen auch zugesichert, dass bei den Ahndungen das Opportunitätsprinzip großzügig ausgelegt und verringerte Ahndungssätze bei minderjährigen Personen angewandt wurden, was wir begrüßen.
In der Elternschaft und bei Anwält*innen liegt teils ein anderes Bild vor. Häufig haben diese das subjektive Bild, dass Jugendliche zum Teil „gegängelt“ wurden.
Daher stellen wir folgende
Anfragen:
- Wie viele Fälle von Verstößen gegen infektionsschutzrechtliche Maßnahmen von Jugendlichen wurden in absoluten Zahlen während der Pandemie von der Ordnungsbehörde der Stadt aufgenommen?
- Wie viele von diesen wurden eingestellt, fallen gelassen oder nicht weiterverfolgt?
Mit freundlichen Grüßen