Anfrage zum Einsatz positiv getesteten Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen

7.12.2020
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der aktuellen Situation geschuldet gibt es in einigen Pflegeeinrichtungen und besonders in Altenheimen das Problem, dass durch positive Corona Tests unter den Beschäftigten nicht genügend Personal zur Betreuung der Bewohner*innen vorhanden ist. Nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts ist das Arbeiten als positiv getestete Person streng verboten. Allerdings erlaubt das RKI »in absoluten Ausnahmefällen«, wenn in der betreffenden Einrichtung sonst »die adäquate Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht mehr möglich ist«, den Einsatz von positiv getesteten Pflegekräften und Ärzten, um ausschließlich die Versorgung von Covid-19-Fällen sicherzustellen. Für verschiedene Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser, wurden bereits Lösungen erarbeitet, die es erlauben, positiv getestete Beschäftigte, die jedoch ohne Symptome sind, in der Betreuung positiv getesteter Bewohner*innen zu arbeiten. Dazu bedarf es jedoch der Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Aus diesem Grund stellen wir als SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion folgende

Anfrage:

1; Gibt es in Augsburg Pflegeeinrichtungen, die beim städtischen Gesundheitsamt Anträge gestellt haben, damit positiv getestete Beschäftigte, welche keine Symptome haben, weiterhin in der Einrichtung arbeiten dürfen?

2; Wenn ja, wie ist die Entscheidung des Gesundheitsamtes jeweils ausgefallen? Aufgrund welcher Kriterien wurde wie entschieden?

Mit freundlichen Grüßen

gez.

gesamte Fraktion

Anfrage Einsatz von positiv getesteten Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen

 

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