Anfrage zur Befassungskompetenz des Stadtrates

21.6.2021
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.01.2021 wurde die (BSV/21/05429) „Unterzeichnung des Städteappells der ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) Antrag der pax christi Diözese Augsburg e. V., der Augsburger Friedensinitiative und der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft) vom 1. Oktober 2020“ zurückgestellt.

Begründet wurde die Zurückstellung, dass dem Stadtrat bei derartig übergeordneten bzw. globalen Fragen, wie in diesen Fall keine Befassungskompetenz vorliege. Diese Einschätzung haben Sie in der Sitzung geteilt und den Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Damit verbunden war der Auftrag an die Verwaltung, den Mitgliedern des Augsburger Stadtrates eine juristische Stellungnahme auszuarbeiten und zeitnah auszuhändigen.

Andere Städte und Gemeinden haben in ihren Sitzungen für eine Unterzeichnung der Initiative der Mayors for Peace einen Beschluss gefasst. Auch bei dem Handelsabkommen Mercosur haben andere Städte und Gemeinden eine Befassungskompetenz des Stadt- bzw. Gemeinderats gesehen und in ihren Sitzungen behandelt.

Diese Stellungnahme wurde unserer Fraktion bis dato noch nicht übermittelt.

Die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt daher folgende

Anfrage:

  1. Bis wann ist mit der Stellungnahme von Seiten der Verwaltung zu rechnen? Wann wird diese Stellungnahme im Stadtrat behandelt?
  2. Welche formalen Gründe gibt es, beispielsweise Resolutionen nicht mehr als Gremium zu unterstützen, wenn es entsprechende Beschlusslage und den Wunsch des Stadtrates gibt?
  3. Handeln andere Städte und Kreise, die dies weiterhin machen, nach Auffassung der Oberbürgermeisterin rechtswidrig?

Mit freundlichen Grüßen

gez.

gesamte Fraktion

 Anfrage Befassungskompetenz Stadtrat

 

 

 

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