Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes Bayern haben im Mai 2020 eine neue Eingruppierungsordnung für die gewerblichen Arbeitnehmer*innen bei den Kommunen in Bayern abgeschlossen. Die Umsetzung in die neue Entgeltordnung ist lt. Tarifvertrag bis zum 15.05.2021 vorzunehmen.
Nach unserem Kenntnisstand arbeitet das zuständige Amt für Digitalisierung, Organisation und Personal noch an der Umsetzung. Die ersten neuen Eingruppierungen wurden von der Stadtverwaltung mit Zustimmung des Gesamtpersonalrates und der örtlichen Personalräte vollzogen. Der größere Teil der betroffenen Arbeitnehmer*innen soll in der bisherigen Eingruppierung verbleiben und weitere Stellen sollen bei freiwerden sogar herabgruppiert werden.
Diese Möglichkeit sieht der Tarifvertrag zwar vor, ist jedoch für die Arbeitnehmer*innen sowie die Personalvertretung oftmals nicht nachvollziehbar, da die Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibungen der betroffenen Stellen nicht ausgehändigt werden. Selbst durch persönliche Anrufe der Arbeitnehmer*innen im Amt für Digitalisierung, Organisation und Personal wurden die angeforderten Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibungen nicht ausgehändigt. Dies sorgt nach unserem Kenntnisstand sowohl bei den Arbeitnehmer*innen aber auch bei den Personalvertretungen der Stadtverwaltung für Unmut.
Die Dienstelle und die Personalvertretung arbeiten laut Art. 2 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen.
Der Personalrat wirkt entsprechend Art 76 BayPVG mit bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung nach Art. 75 BayPVG.
Im Bereich der Gemeinden hat der Gemeinderat eine Haushaltssatzung zu erlassen, deren Hauptbestandteil der Haushaltsplan und als Teil davon der Stellenplan. Der Stellenplan umfasst sämtliche Stellen eines Amtes oder einer Abteilung und deren Bezeichnungen bis in die untersten Hierarchieebenen. In den Stellenplänen werden wesentliche Merkmale festgehalten, so auch die Stellenbeschreibung und das Aufgabenbild.
Der Personalrat hat die Aufgabe zu prüfen und zu überwachen, ob Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden. Da der Personalvertretung die Stellenbeschreibungen, der Stellen die keine Änderungen bzw. vorerst keine Änderungen in der Eingruppierung erfahren, vorenthalten werden, ist es dieser schlichtweg unmöglich zu prüfen, ob die Eingruppierung der neuen Eingruppierungsordnung entspricht.
Die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt deshalb folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung wird im Sinne des Art. 2 BayPVG beauftragt, dem Gesamtpersonalrat die Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibungen zur Überprüfung auszuhändigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle Arbeitnehmer*innen des gewerblichen Bereiches über die Entscheidung rechtzeitig und umfassend zu informieren. Dabei sind die Entscheidungsgründe darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Florian Freund Fraktionsvorsitzender
Dirk Wurm stellv. Fraktionsvorsitzender
Frederik Hintermayr stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag Aushändigung der Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibungen an den Gesamtpersonalrat