Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Aufgabe des Artenschutzes fällt nicht nur der Landwirtschaft zu, sondern auch den Kommunen sowie den Bürger*innen. Die Stadt Augsburg hat sich dem Thema Biodiversität vor über zehn Jahren angenommen, als wir die Biodiversitäts-Strategie beschlossen haben. Wir arbeiten daran, Augsburgs Heiden, Magerwiesen, Wälder und Gewässer zu attraktiven Lebensräumen für Mensch und Natur zu gestalten.
Gleichzeitig ist es leider immer auch noch verbreitete Mode, private Gärten als reine Schotter- oder Pflastergärten auszugestalten. Die vermeintlich pflegeleichten Gärten entziehen aber Insekten, Pflanzen, Vögeln und Kleintieren ihren natürlichen Lebensraum. Zudem haben Schottergärten negative Effekte aufs Mikroklima, weil sie Hitze speichern und abgeben. Bei Starkregen kann das Wasser nicht wirklich ablaufen, da dies die Planen und das Plastik unter den Schottersteinen verhindern.
Wir müssen daher darauf hinwirken und informieren, dass natürliche Lebensräume erhalten bleiben oder noch gestärkt werden, um auch unser Kleinklima zu schützen und unsere Stadt zu kühlen. Leider berichten viele Kommunen, dass alle Appelle an Bauherren, freiwillig auf „Steinwüsten“ und voll gepflasterte Vorgärten zu verzichten, nichts gebracht hätten.
So haben u.a. die Städte Dortmund, Bremen, aber auch Erlangen sowie das Bundesland Baden-Württemberg den Schottergärten und unbebauten Freiflächen den Kampf angesagt. Die Stadt Erlangen berichtet in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen am 15.08.2020, dass die von einigen befürchtete Kritik und Wutausbrüche von Gartenbesitzer*innen ausgeblieben ist. Vielmehr wünschen sich diese Informationen und Beratung.
Daher stellen wir folgende
Anträge:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Freiflächengestaltungssatzung Regelungen im Vorbild der Stadt Erlangen zu formulieren, dass nicht verbaute Flächen einschließlich der unbebauten Freiflächen bebauter Grundstücke zu bepflanzen sind, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Nutzung wie Feuerwehrzufahrten, Arbeits- oder Spielflächen benötigt werden. Insbesondere Schottergärten sind zu verbieten.
2. Zudem soll geprüft werden, ob die Freiflächengestaltungssatzung wie in Erlangen die Bestimmungen enthalten kann, dass Flachdächer und vergleichbar geeignete Dächer bei Hauptgebäuden ab einer Gesamtfläche von 50 m², für Garagen, Carports und Nebenanlagen ab 15 m² flächig und dauerhaft zu bepflanzen sind. Ausgenommen sollen die durchnotwendigen technischen Anlagen, nutzbare Freibereiche auf den Dächern und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichtes in Anspruch genommenen Flächen sein.
3. In einer Kampagne zur Förderung insektenfreundlicher Privatgärten, sollen Grundstücksbesitzer*innen darüber aufgeklärt werden, wie sie ihre Gärten insekten- und artenfreundlich gestalten können. Die Verwaltung soll klären, ob diese Kampagne mit bereits bestehenden Programmen gekoppelt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Florian Freund Fraktionsvorsitzender
Dirk Wurm stellv. Fraktionsvorsitzender
Frederik Hintermayr stellv. Fraktionsvorsitzender
Anna Rasehorn Stadträtin
Gregor Lang Stadtrat
Dr. Stefan Kiefer Stadtrat
Christine Wilholm Stadträtin
Sieglinde Wisniewski Stadträtin
Tatjana Dörfler Stadträtin
Christian Pettinger Stadtrat (ÖDP)