Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
am Freitag, dem 07.Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Baulandmobilisierungsgesetz endgültig beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Möglichkeiten für Kommunen dahingehend deutlich zu erweitern, verstärkt Bauland insbesondere für Wohnbebauung nutzbar zu machen.
Wesentliche Ergebnisse der Reform sind:
- Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet-in Eigentumswohnungen in § 250 BauBG
Durch dieses Instrument werden Mieter*innen vor spekulativen Geschäftsmodellen geschützt.
- Sektoraler Bebauungsplan in § 9, 2d BauBG
In Innenstadtbereichen, in denen kein Bebauungsplan gilt, haben Kommunen derzeit kaum Einfluss darauf, dass bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. So entstehen meist Luxuswohnungen. Mit einem sektoralen Bebauungsplan kann dieser Entwicklung entgegengetreten werden.
- Innenstadtentwicklungskonzepte und Baugebot in § 176a BauBG
Wenn Grundstücke brachliegen gelassen werden, können Kommunen mit angespannten Wohnungsmarkt künftig Eigentümer*innen mit einem Baugebot einfacher verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn die Eigentümer*innen nicht bauen wollen, kann die Kommune schon jetzt das Grundstück übernehmen, um selbst zu bauen.
Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft kann dieses Grundstück übernehmen und bezahlbare Wohnungen bauen.
- Stärkung des Vorkaufsrechts in §§24 und 25 ff BauBG
Steht ein Grundstück zum Verkauf an, kann die Kommune es direkt zum Verkehrswert erwerben, bevor es auf den Markt kommt. Dieses Vorkaufsrecht gilt auch bei verwahrloste Grundstücke und städtebauliche Missstände (Schrottimmobilien). So kann die Kommune leichter Bauland erwerben und für den Bau bezahlbarer Wohnungen erwerben.
- Vereinfachte Befreiungen in § 31 Bau BG
Die Möglichkeiten zur Befreiung von Bebauungsplänen, die dem zügigen Wohnungsneubau entgegenstehen.
Angesichts des massiven Mangels an bezahlbaren Wohnungen in unserer Stadt ist es aus unserer Sicht deshalb unbedingt notwendig, sich zeitnah mit der Nutzung dieser neuen Möglichkeiten zu beschäftigen. Aus Sicht der SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion befinden sich in Augsburg definitiv Gebiete, die aufgrund des dortig angespannten Wohnungsmarktes für die neuen Regelungen in Frage kommen.
Aus diesem Grund stellt die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über die Chancen und Möglichkeiten des „Baulandmobilisierungsgesetz“, die der Kommunalverwaltung für das Stadtgebiet Augsburg und darüber hinaus entstehen.
- Die Verwaltung legt dar, wo der Kommune im Stadtgebiet mit dem Gesetz konkret neue Regelungshandhabe entsteht und stellt darauf basierend eine entsprechende Priorisierungsübersicht vor. Mit Blick zum städtischen Haushalt sollte dies möglichst noch vor der Sommerpause 2021 geschehen.
- Die Verwaltung bereitet die Anwendung der neuen gesetzlichen Handhabe vor.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
gesamte Fraktion