Antrag Zukunft für die Augsburger Wirtschaft während Corona

12.3.2021
AugsburgInnenstadt

Handel und Dienstleistungs- und Kulturbetriebe mit ihren Beschäftigten leiden massiv unter den wirtschaftlichen Einschränkungen der Corona-Pandemie. Diese stellen jedoch das Rückgrat des Lebens in der Augsburger Innenstadt und den Quartieren unserer Stadt dar. Sie sind Nahversorger, Arbeitgeber und erfüllen als Knotenpunkte des (Geschäfts-) Lebens auch eine soziale Funktion in den Vierteln. Es gilt, Perspektiven und Planungshorizonte für die Unternehmen zu eröffnen, um ihnen einen Weg aus dem Lockdown zu ermöglichen.

Die SPD / Die Linke – die soziale fraktion stellt für die Sitzung des Stadtrats am 19.03.2021 folgenden

Dringlichkeitsantrag:

1. Die Stadt prüft bei der gegenwärtigen, niedrigen Frequenz und vergleichsweise niedrigem Infektionsgeschehen, ob die generelle und verschärfte Maskenpflicht unter freiem Himmel in der Innenstadt aufgehoben werden kann und leitet entsprechende Maßnahmen ein.
2. Die Stadt Augsburg setzt sich gegenüber dem Freistaat Bayern für eine Gleichbehandlung aller Handelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein.
3. Die Stadt Augsburg erhebt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung statistische Daten zu Infektionsclustern und macht diese unter Beachtung des
Datenschutzes transparent zur Grundlage einer Eindämmungs- bzw. Öffnungsstrategie.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Strategie für eine Informations-Kampagne zur nachhaltigen Stärkung von Handel und Dienstleistungen nach Aufhebung der coronabedingten Beschränkungen zu entwickeln.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit einer Kommunikationskampagne der Angst vor der Nutzung von Handel und Dienstleistungen entgegenzuwirken.

Begründung:

Zu 1): Das Risiko, sich mit SARS-CoV 2 zu infizieren, ist im Freien deutlich geringer als in Innenräumen (vgl. Epidemiologischer Steckbrief des RKI vom 25.02.2021, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=E5487594F5E2E1F7E69F3D3C730685A7.internet092?nn=13490888#doc13776792bodyText2, Abruf am 10.03.2021 // Studie der Universität Berkeley, https://www.springermedizin.de/sars-cov/epidemiologie-und-hygiene/corona–wie-hoch-ist-die-ansteckungsgefahr-im-freien-/18666446, Abruf vom 10.03.2021). Die Stadt Augsburg hat mittels Allgemeinverordnung eine (verschärfte) Maskenpflicht in weiten Teilen der Innenstadt angeordnet, die Ausnahmen etwa beim Essen und Trinken faktisch nicht zulässt, und hält auch bei wechselhaften Inzidenzzahlen dran fest. Grundlage dafür ist aktuell die 12. BayIfSMV, nach der auf zentralen Begegnungsflächen unter freiem Himmel, an denen Menschen sich auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, eine Maskenpflicht angeordnet werden kann.
Der Blick in die Augsburger Innenstadt während des Tagesverlaufs zeigt jedoch: Es halten sich derart wenige Menschen dort auf, dass diese weder „auf engem Raum“ noch „nicht nur vorübergehend“ an einem Ort verweilen. Damit ist fraglich, ob überhaupt noch eine rechtliche Grundlage für diese Anordnung vorliegt.
Die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt leidet allerdings massiv unter der Maßnahme. Einzelhändler*innen, die mit viel Aufwand Click & Meet-Konzepte und Hygienemaßnahmen vorhalten, haben kaum Kundenfrequenz. Eine Aufhebung der Maskenpflicht würde den Bummel durch die Innenstadt und den Besuch der Geschäfte wieder deutlich erleichtern und damit wesentlich attraktiver machen. Dies kommt dem Einzelhandel mit seiner Vielzahl an Mitarbeiter*innen, gerade in niedrigen Einkommensgruppen, direkt zugute.
Zu 2) Die BayIfSMV differenziert in den Einschränkungen zwischen besonders privilegierten Handelsgeschäften und Dienstleistern sowie dem allgemeinen Handel
und Dienstleistungen. Für einige Branchen ist eine Öffnung mit Hygienekonzepten möglich, während die breite Masse der Unternehmen allenfalls Click & Collect oder Click& Meet betreiben darf. Diese Differenzierung ist nicht nachvollziehbar.
Dass es nur mit Termin möglich ist, sich in einem Fachgeschäft für Haushaltswaren oder Mode aufzuhalten, während vergleichbare Waren kurze Zeit später ohne jede Beschränkung im Discounter erworben werden können, ist weder dem Handel noch Kund*innen vermittelbar. Hier wird Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich behandelt.
Problematisch ist aus unserer Sicht auch, dass sich der Freistaat entschieden hat, die „regionale Betrachtung“ anhand der Landkreisgrenzen bzw. der Grenzen der kreisfreien Städte zu vollziehen. Konkret bedeuten die derzeitigen Regelungen, dass bei einer Inzidenz von 49 im Landkreis Aichach-Friedberg und einer Inzidenz von 51 in der Stadt Augsburg die Bewohner*innen der Stadt zwar nicht die kleinen Geschäfte in der Altstadt besuchen dürfen, ein Besuch von Möbelhäusern in der unmittelbar angrenzenden Stadt Friedberg möglich ist. Dies ist weder nachvollziehbar noch hilft es tatsächlich bei der Eindämmung der Pandemie. Zumal sich Hygienekonzepte in eher kleinen Läden, leichter realisieren lassen.
Nachdem es sich um eine Regelung des Freistaats handelt, fordern wir die Stadt Augsburg und die Oberbürgermeisterin auf, sich für eine gebotene Gleichbehandlung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe einzusetzen.
Zu 3.) Das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg erhebt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung seit über einem Jahr Daten zur Übertragung von SARS-CoV2-Infektionen. Hieraus sollten sich statistische Infektionscluster ableiten lassen, aus denen hervorgeht, in welchen Bereichen vermehrt oder vermindert Übertragungen stattfinden. Darauf basierend lassen sich -auch in Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Kulturreferat- passgenauere und differenzierte Eindämmungs- oder Öffnungsstrategien entwickeln. Bislang veröffentlicht die Stadt Augsburg derartige Daten nicht. Ob ihr diese vorliegen, ist uns nicht bekannt.
Zu 4.) Unabhängig von der weiteren Dauer der coronabedingten Einschränkungen von Handel und Dienstleistungen wird es in 2021 mit dem Fortschreiten der Impf- und Testkampagne absehbar zu Lockerungen kommen. Damit verbunden ist ein Wiederöffnen der Betriebe. Hier gilt es, die Wiederaufnahme des Wirtschaftsbetriebs aktiv mit einer klar kommunizierten Unterstützungsstrategie zu begleiten. Bereits jetzt muss für Händler*innen und Dienstleister erkennbar werden, mit welcher Unterstützung durch die Stadt sie rechnen können. Dringend notwendig ist eine klare Perspektive für die Zeit nach dem Lockdown.
In diesen Prozess sind die Stakeholder von Beginn an einzubeziehen, sowohl durch institutionalisierte Vertretungen wie IHK und HWK als auch durch Interessensvertretungen wie z.B. Unternehmer in Not e.V. Die kommunale Wirtschaft hat sich bereits seit dem ersten Lockdown Maßnahmen ergriffen, damit die Schutz- und Hygienevorschriften umgesetzte werden können. Diese Maßnahmen müssen auch nach außen für die Öffentlichkeit beworben werden. Nur dann wird es auch gelingen, die Kunden*innen wieder zu gewinnen.
Zu 5.) Die bisherige Kommunikation der Stadt Augsburg zum Thema Corona setzt ihre Schwerpunkte im Bereich medizinischer Aufklärung und Warnhinweisen (Abstandsregeln, Maskenpflicht etc.).
Für eine Wiederbelebung von Handel und Dienstleistungen ist es nunmehr erforderlich, den Bürger*innen die Angst vor dem Besuch von Geschäften und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu nehmen. Zielrichtung ist zu verdeutlichen, was bereits alles möglich ist und mit welchen Maßnahmen die Stadt, Handel und Dienstleistende die Menschen vor Infektionen schützen.
Durch die Ausweitung der Stellen im Bereich Kommunikation ist eine derartige Kampagne auch personell darstellbar.
Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich aufgrund der existenzbedrohlichen Lage zahlreicher Unternehmer und deren Beschäftigten.
Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Florian Freund          Fraktionsvorsitzender

Dirk Wurm                       stellv. Fraktionsvorsitzender

Jutta Fiener                      stellv. Fraktionsvorsitzende

Tatjana Dörfler                Stadträtin

Anna Rashehorn             Stadträtin

Gregor Lang                     Stadtrat

Sieglinde Wisniewski     Stadträtin

Dr. Stefan Kiefer             Stadtrat

Christine Wilholm           Stadträtin

Christian Pettinger         Stadtrat (ÖDP)

 SPD-DIE LINKE Antrag Zukunftsplan Augsburger Wirtschaft

Menü:

Hier gelangen Sie zur Webseite der SPD Augsburg.

Hier können Sie eine Frage stellen: