Die Stadt Augsburg hat sich unmittelbar nach Putins Angriff auf die Ukraine auf die Ankunft und Unterstützung von Ukraine-Flüchtlingen eingestellt. Hier kann teilweise auf die guten städtischen Erfahrungen der Jahre 2014 -2016 aufgebaut werden. Wie immer ist die schnelle Registrierung von Geflüchteten und die Abgabe von Leistungen nach dem AsylBLG ein wesentlicher Baustein der ersten Hilfen. Hier hat die Stadt vorbildlich schnell reagiert, indem sie ein entsprechendes Team für die Ukraine-Flüchtlinge im Amt für soziale Leistungen gebildet hat.
Nun kommen jedoch vermehrt Informationen und Hinweise bei uns an, dass andere Hilfeempfänger – insbesondere die Flüchtlinge aus anderen Ländern als der Ukraine – möglicherweise infolge einer Umorganisation oder Personalknappheit – mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten der existenzsichernden Leistungen leben müssen.
Das wäre eine schlechte Entwicklung, da es auch keine Abstufung der humanitär und rechtlich gebotenen Leistungen an Flüchtlinge quasi erster und zweiter Klasse geben darf.
Wir stellen daher die folgende Anfrage:
- Wie ist die Personalbesetzung im Amt für soziale Leistungen bezogen auf die Leistungen des AsylBLG vor und nach dem 24.2. Bezogen auf die Zahl der Antragsteller?
- Wie steht es um die anderen Leistungen im Amt für soziale Leistungen (insbesondere SGB XII) und im Jobcenter? Ist die Stadt Augsburg für die zusätzlichen Leistungsempfänger ausreichend personell aufgestellt?
Und im Jobcenter sowie bei den notwendigen ausländerrechtlichen Bescheinigungen in der Ausländerbehörde?
- Ist der Prozess der Personalgewinnung für Amt für soziale Leistungen und Jobcenter, welcher vor 3 Jahren begonnen wurde erfolgreich?
Wir bitten um Darstellung der Situation, und ggf. Entwicklung von Abhilfevorschlägen (z.B. Stellenschaffungen) in der nächstmöglichen Sitzung des Stadtrats, weil der Sozialausschuss erst wieder in drei Monaten tagt.