Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in Augsburger Schulen werden einmalige regelmäßige Beiträge von Schüler*innen erhoben. Darunter das Kopiergeld.
Bei dem exemplarisch genannten Kopiergeld handelt es sich um eine Kostenerstattung für dem Grunde nach von den Unterhaltspflichtigen bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst zu beschaffende Lernmittel. Arbeitsblätter, für deren Anfertigung Kopierkosten anfallen, gehören zu den sog. übrigen Lernmitteln nach Art. 21 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG). Hat der Sachaufwandsträger (durch die Anschaffung von Kopiergeräten u.Ä.) die Herstellung dieser Arbeitsblätter übernommen, so kann er von den Erziehungsberechtigten die Erstattung dieser Kosten nach den Grundsätzen der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag bzw. des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs verlangen.
Die Betragshöhe wird – abhängig von dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsblättern und dem pädagogischen Ermessen der Lehrkraft – von Schule zu Schule variieren. Die Handhabung, wie das Kopiergeld bezahlt wird, variiert ebenfalls. Während an einigen Augsburger Schulen das Geld von den Eltern auf ein sog. Schulkonto überwiesen wird, müssen an anderen Schulen die Schulkinder das Kopiergeld in die Schule bringen und vor Ort einzahlen. Die Schulen müssen das Kopiergeld (welches über das ganze Schuljahr einen vierstelligen Betrag ausmacht) bei einer Bank einzahlen. Durch die Bareinzahlung entsteht ein großer Bürokratieaufwand, die Banken nehmen nicht mehr ohne weiteres Bargeld an und es entstehen oftmals für die Schulen zusätzliche Gebühren. Es stellt sich uns auch in diesem Zusammenhang die Frage des Versicherungsschutzes, sollte das Geld aus welchen Gründen auch immer verloren gehen.
Die Einzahlung des Kopiergeldes durch Überweisung auf ein Schulkonto hat sich nach unserem Informationsstand bewährt und bedeutet deutlich weniger Aufwand.
Aus oben genannten Gründen stellt die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion folgenden
Antrag:
Die Stadt Augsburg wirkt als Sachaufwandsträger darauf hin, dass an jeder Schule das notwendige Kopiergeld künftig ausschließlich bargeldlos auf ein Schulkonto einbezahlt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen