Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt folgenden
Dringlichkeitsantrag für den Ferien- und Haupausschuss am 26.08.2021:
1; Der Ferien-und Haupausschuss beschließt die Einrichtung einer städtischen Koordinierungsgruppe „nächtliches Feiern & Raum für Jugendliche und junge Erwachsene“ unter der Federführung des Sozialreferates
2; Diese Koordinierungsgruppe erstellt ein Konzept, wie insbesondere im Herbst und Winter (überdachte) Orte geschaffen werden können. Sie setzt sich unter anderem auch mit der Fragestellung auseinander, inwieweit im öffentlichen Raum jungen Menschen Flächen ohne Konsumzwang zur Verfügung gestellt werden können.
Hierbei soll insbesondere über folgende Punkte diskutiert werden:
- Aufstellung von sog. „Chill-Container“ in Kombination mit mobilen WCs in Grün/ und Sportanlagen verteilt über die fünf Sozialregionen gepaart mit einem kleinen Line-Up durch DJs (Die Bunten, Da Funk, etc.)
- Die Möglichkeit der Errichtung von sog. „Sommerstraßen“
- Die Nutzung von (Park-)Flächen im Umfeld der Clubs (z.B. der Rockfabrik, des Ostwerks, des Kesselhauses, der Kantine, des Spectrums, des Gaswerks, der Messe, uvm.) als Open-Air Veranstaltungsorte für die Zeit bis die Clubs wieder öffnen dürfen
3; In der Stadtratssitzung im September 2021 hält das Sozialreferat einen Bericht/Vollzugsmeldung zum in Ziffer 1 genannten Thema ab.
Begründung:
Junge Menschen haben das Recht, sich niederschwellig und selbstbestimmt zu treffen, sich aufzuhalten, sich zu entfalten und zu feiern. Dabei ist der öffentliche Raum ein wichtiger Ort für das gemeinsame Erleben und sollte allen, unabhängig vom Geldbeutel, die Möglichkeit geben, soziale Kontakte zu pflegen. Aus der Studie „Augsburger Plätze im Wandel“ von Gregor Nagler, Jeffrey Wimmer und Barbara Wolf geht hervor, dass Plätze müssen für viele Nutzer*innen eine Bedeutung haben und ihnen zeitlich und räumlich offenstehen. Sie müssen verschiedenen Anforderungen gerecht werden und sich an deren Wandel anpassen können. Wichtig ist auch, dass unterschiedliche soziale Milieus auf den Plätzen präsent sind und sie für ihre Bedürfnisse nutzen können.
Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie waren und sind besonders gravierend für junge Menschen, die auf den öffentlichen Raum als Freiraum und Entwicklungsfeld besonders angewiesen sind. Sie brauchen Zeit und Raum für ihre Persönlichkeitsentwicklung, hierzu gehört wesentlich, in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen ihren Platz zu finden. Viele der üblichen Jugendtreffs und informelle, regionale Treffpunkte konnten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur eingeschränkt genutzt werden. Bars, Clubs und Diskotheken und Konzerthallen waren die ersten Einrichtungen, die aufgrund der Coronamaßnahmen schließen mussten. Sie sind immer noch geschlossen und werden wohl die Letzten sein, die wieder in einem regulären Betrieb öffnen dürfen. Somit fallen einerseits Treffpunkte und Veranstaltungen komplett weg und andererseits verlagert sich ein Großteil der Aktivitäten junger Menschen in die Öffentlichkeit und bringt Probleme mit sich.
Einige Städte haben sich dem Thema gestellt und Möglichkeiten für die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschaffen (Siehe Ziffer 2. des Antrages).
In den öffentlichen Grünanlagen der Stadt Augsburg gibt es heute bereits einige spezifische Einrichtungen für junge Menschen, wie z. B. Skateanlagen, Bolzplätze, Street- und Basketballanlagen etc. Diese Orte sind bei Jugendlichen neben der sportlichen Nutzung als Treffpunkte bekannt und werden auch so genutzt. Um das „sich Treffen“ und Verweilen auch in den Abendstunden, bei schlechtem Wetter und in der kalten Jahreszeit noch attraktiver zu machen, könnten an einigen auserwählten Plätze mit sogenannten Jugendunterständen („Chill-Container“) und mobilen Toiletten ausgestattet werden.
Einige Städte und Kommunen haben in ihrem Gebiet zusätzliche Bereiche für Aufenthalt, Begegnung, Spiel und Bewegung in der Nähe des eigenen Wohnortes geschaffen. Das Modell nennt sich „Sommerstraßen“.
Zum Beispiel sollen im gesamten Münchner Stadtgebiet Sommerstraßen entstehen und zusätzliche Bereiche für Aufenthalt, Begegnung, Spiel und Bewegung in der Nähe des eigenen Wohnorts bieten. Gerade im Sommer laden Sommerstraßen dazu ein, sich an der frischen Luft zu bewegen und Straßenräume einmal anders als bisher zu nutzen.
Die Sommerstraßen kommen als konsum- und eventfreie Räume in Wohnortnähe insbesondere den Bewohner*innen vor Ort zu Gute. Die Sommerstraßen schaffen mehr Platz in der Stadt und Kinder bekommen einen Ort zum Spielen. Die Stadtverwaltung übernimmt die Organisation, Verkehrsanordnung und Ausstattung der Bereiche mit stadteigenem Mobiliar. Die Gestaltung erfolgt in Abstimmung mit den Bürger*innen und den örtlichen Bezirksausschüssen. Die Nutzung und Gestaltung der Räume soll dabei durch eigene Initiativen aus der Nachbarschaft, wie Spielaktionen oder Eröffnungsfeste, ergänzt werden.
Bei der Gestaltung der Sommerstraßen gibt es zwei Varianten:
- In Spielstraßen sind für mehrere Wochen keine Fahrzeuge auf der Fläche zugelassen, auch Parken ist hier in dieser Zeit nicht möglich. Die Fläche steht daher ganz dem Spiel, der Bewegung und dem Aufenthalt zur Verfügung. Die Spielstraßen bieten gerade Kindern in den Sommerferien zusätzlichen Raum.
- In temporären verkehrsberuhigten Bereichen dürfen alle Verkehrsteilnehmer*innen die Fahrbahn benutzen. Fußgänger*innen haben allerdings Vorrang und Fahrzeuge fahren in Schrittgeschwindigkeit. In diesen Bereichen soll der Fokus auf dem Aufenthalt und einer anderen Aufteilung des Straßenraums zugunsten von Fußgänger*innen und Radfahrenden liegen. Kinderspiele sind in verkehrsberuhigten Bereichen möglich, aber da weiterhin auch Autos in verkehrsberuhigten Bereichen zulässig sind, ist dennoch besondere Aufmerksamkeit geboten.
Unter Einhaltung der Vorgaben des § 7 Abs. 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (kurz 13. BaylfSMV) ist eine Anmietung eigentlich geschlossener Betriebe wie Clubs und Diskotheken für private Feiern möglich. Sofern diese Betriebe über Außenflächen verfügen, darf dort zudem auch ohne eine private Feier normal bewirtet werden, so dass auch diese Flächen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Sofern Clubs über entsprechende Freiflächen verfügen, ist zumindest ein entsprechendes Angebot im Freien (bspw. in Form von Lounges oder ähnlichem) bei Einhaltung eines an das Rahmenkonzept Gastro angepassten Hygienekonzeptes aus infektionsschutzfachlicher Sicht möglich.
Es muss Ziel sein, neben dem Netz aus bestehenden Angeboten weitere Ideen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Diese Vorlage ist eilbedürftig und im Ferien- und Hauptausschuss zu behandeln, weil schnellstmöglich neue Angebote, (mit Blick auf steigende Nutzung von Außenflächen) Entzerrung und Verständnis geschaffen werden sollen. Unabhängig davon soll das Sozialreferat das Thema federführend schnellstmöglich mit den beteiligten Referaten begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
gesamte Fraktion
Dringlichkeitsantrag – nächtliches Feiern & Raum für Jugendliche und junge Erwachsene