Evaluierung der Obdachlosenunterkünfte

17.10.2022
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Obdachlosenunterkünfte sind die letzte Auffanglinie der Wohnungshilfe der Stadt Augsburg. Um der steigenden Not und der Zahl den Obdach- und Wohnungslosen bessere Perspektiven zu geben, hat die Stadt Augsburg in der letzten Ratsperiode unter der Federführung des Sozialreferats und unterschiedlichen Partnern das Angebot der Obdachlosenunterkünfte enorm ausgebaut und differenziert. Unter anderem wurden die Unterkünfte in der Johannes-Rösle-Straße, der Bärenstraße und im Hochfeld baulich modernisiert, die Einrichtung im Fischerholz abgebrochen und durch die Neuplanung am Westendorfer Weg perspektivisch ergänzt, die Zimmerbelegungen der Notunterkünfte reduziert, eine eigene Frauenunterkunft in Pfersee eröffnet und die Johannes-Rösle-Straße in eine reine Männerunterkunft umfunktioniert, die beiden Notunterkünfte für Männer und Frauen fremd vergeben (SKM und SKF) und erstmals mit sozialpädagogischer Betreuung versehen. Diese Verträge wurden für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen und stehen vor der Frage der Verlängerung; die Erkenntnisse hieraus sollten für die neu geplante Unterkunft für junge Menschen als neuer Differenzierungsschritt ebenso herangezogen werden. Die Überlegung von möglichen Weiterentwicklungen in einem „lernenden System“ war allen Beteiligten von Anfang an ein wichtiges Anliegen.

Vor diesem Hintergrund – und auch vor dem Hintergrund des steigenden Drucks im Bereich des Wohnens – ist eine Evaluation der bisherigen Erfahrungen mit der neuen Form der Notunterkünfte unter Führung von SKM und SKF und dem Einsatz von Sozialpädagog*innen durchzuführen.

Die Fraktion SPD/Die Linke – die soziale Fraktion – stellt daher den folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Evaluierung der Fremdvergabe der Obdachlosenunterkünfte für Männer und Frauen schnellstmöglich durchzuführen. Hierbei ist die Anzahl der Plätze, deren sachliche und personelle Ausstattung, die angewandten Betreuungskonzepte, die Voraussetzung für die Rückvermittlung in normale Wohnverhältnisse zu prüfen. Insbesondere ist zu klären, ob ein stärkerer Einsatz von Sozialpädagogischer Arbeit geboten ist. Die Erkenntnisse sind der geplanten Unterkunft für junge Menschen und deren Besonderheiten zugrunde zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

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