Gemeinsamer Antrag: Schutz von Igeln und anderen Wildtieren – nächtliches Fahrverbot von Mährobotern erlassen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Schutz der heimischen Tierwelt ist den Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Anliegen. Besonders der Bestand des Europäischen Igels ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Städte wie Augsburg tragen daher eine besondere Verantwortung, geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere zu ergreifen.

Vor diesem Hintergrund stellen die Stadtratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CSU, SPD, Bürgerliche Mitte Freie Wähler, FDP, Pro Augsburg und die Stadtratsmitglieder Roland Wegner, Christian Pettinger, Lisa McQueen, Raphael Brandmiller, Peter Hummel folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Augsburg erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Betriebs von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet mit folgenden Maßgaben:
    a. Der Betrieb von Mährobotern ist in dem Zeitraum von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages zum Schutz von Igeln verboten.
    b. Der Einsatz von Mährobotern auf Rasenflächen auf Dächern ist hiervon ausgenommen.
  2. Weiterhin wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen:
    a. welche organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den ordnungsgemäßen Vollzug der Allgemeinverfügung zu gewährleisten,
    b. wie eine bessere Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger zu den Gefahren des nächtlichen Betriebs von Mährobotern für Igel erreicht werden kann (z.B. durch Informationskampagnen, Kooperationen mit Umweltverbänden, Hinweise in Genehmigungs- und Beratungsmaterialien) und auf dieser Grundlage eine Öffentlichkeitskampagne zum Schutz des Igels zu entwickeln.

Begründung:

In vielen europäischen Ländern – auch in Deutschland – wird seit Jahren ein deutlicher Rückgang der Igelpopulation beobachtet. Langzeitstudien aus Bayern zeigen einen Rückgang der Totfunde überfahrener Igel um rund 80 %, was auf eine generelle Bestandsabnahme hinweist. Ursachen hierfür sind insbesondere der Rückgang von Insekten als Hauptnahrungsquelle, der Verlust geeigneter Lebensräume sowie Pestizideinsatz und Lichtverschmutzung. Der Igel ist daher artenschutzrechtlich besonders geschützt und es müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um diesen hohen Schutzstatus abzusichern.

Gerade Städte bieten Igeln wichtige Lebensräume in privaten Gärten, Parks und Friedhöfen. Gleichzeitig entstehen hier aber neue Gefahren, insbesondere durch den Einsatz von Mährobotern. Diese verursachen bei nachtaktiven Tieren wie dem Igel häufig schwere Verletzungen bis hin zum Tod, da Igel bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen. Da Mähroboter geräuscharm sind und in privaten Gärten oft in der Nacht betrieben werden, stellen sie eine erhebliche Bedrohung für Igel und darüber hinaus auch für andere Kleintiere dar.

Ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern – in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang – stellt eine wirksame und auch verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der Tiere dar. Denn die Nutzung der Geräte wäre tagsüber weiterhin ohne jede Einschränkungen möglich, während die Gefahr in der Nacht für die nachtaktiven Igel erheblich reduziert werden könnte.

Andere Kommunen, wie beispielsweise die Stadt Köln, haben bereits ein Fahrverbot für Mähroboter in der Dämmerung und in der Nacht erlassen. Diesem Beispiel sollte die Stadt Augsburg folgen.

Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 3 Abs. 2 i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG überwachen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhaltung sicherzustellen. Auf dieser Grundlage ist die Stadt Augsburg ermächtigt, eine Allgemeinverfügung zum Schutz des Igels zu treffen.

Begleitend sind Maßnahmen zum ordnungsgemäßen Vollzug der Allgemeinverfügung durch die Schaffung geeigneter organisatorischer Maßnahmen bei den Behörden und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für den Igelschutz erforderlich. Die Verwaltung wird daher mit diesem Antrag auch dazu beauftragt, entsprechende Überlegungen anzustellen und für deren Umsetzung zu sorgen.

Hier können Sie eine Frage stellen: