Künftige Nutzung Wohnanlage Westendorfer Weg

2.5.2022
AugsburgOberhausen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mit dem Bauvorhaben am Westendorfer Weg wird die Stadt Augsburg Ende 2023 ihren dringend benötigen Ersatz im Bereich der Wohnungslosenhilfe für die abgerissenen maroden Notunterkünfte an der Äußeren Uferstraße erhalten. Gleichzeitig wird das Niveau unserer Hilfe für Menschen in Wohnungsnot weiter spürbar verbessert. Die zuständige Sozialverwaltung arbeitet an den erforderlichen Nutzungsrichtlinien, da der Druck auf diese wichtige und dennoch überschaubare Wohnungsressource enorm sein wird.

Menschen mit Behinderung lernen zunehmend das selbständige Leben außerhalb ihrer Herkunftsfamilien und außerhalb stationärer Einrichtungen von Trägern. Wohnanlagen mit Rahmenbetreuung sind für sie von Vorteil; das gilt umso mehr, wenn sie selbst Kinder haben, auch im Interesse der Kinder.

Mit dem Antrag soll keine Bevorzugung einer speziellen Personengruppe erreicht werden, sondern eine vollständige Erfassung der Menschen mit besonderen Wohnungshilfebedarf. Menschen mit Behinderung laufen hier besonders Gefahr, „vergessen“ zu werden, weil davon ausgegangen wird, dass sie alle in stationären Einrichtungen wohnen wollen oder müssen.

Mit Blick auf die zu erstellenden Nutzungsrichtlinien der Sozialverwaltung stellen wir folgenden

Antrag:

Zu den Nutzungsberechtigten Personen (Wohnungslose, Menschen in Notsituationen, anerkannte Flüchtlinge aus Gemeinschaftsunterkünften, etc.) die künftig nach Erstellung der städtischen Wohnungen am Westendorfer Weg untergebracht werden sollen, werden auch Menschen mit Behinderung aufgenommen, die selbständig wohnfähig sind und sich auf dem Wohnungsmarkt schwertun. Dazu zählen insbesondere auch behinderte Menschen, die eine Familie gegründet haben.

Mit freundlichen Grüßen

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