Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
zur Arbeitsweise des Gesundheitsreferats im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie stellen sich uns immer wieder Fragen, die uns selbst als Bürger*innen bzw. Stadträt*innen kommen, oder die uns von Bürger*innen im Rahmen unserer Stadtratstätigkeit angetragen werden. Dabei geht es bei weitem nicht nur um die Fragen der Kontaktnachverfolgung, sondern auch zur Impfstrategie in Zusammenarbeit mit dem Freistaat bzw. dem Impfzentrum wie auch zur Kooperation der Augsburger Gesundheitsverwaltung mit den Institutionen beim Treffen von Entscheidungen oder bei Anordnungen. Letzteres war Gegenstand des Artikels in der Augsburger Allgemeinen vom 23.10.2021. Hier wurde berichtet, dass das Anna-Gymnasium aufgrund eines Corona-Ausbruchsgeschehens dringend eine Reihentestung der Schülerinnen und Schüler benötigt hätte, welche von unterschiedlichen Impfzentren (die Schülerinnen und Schüler wohnen nicht alle im Stadtgebiet) teilweise abgelehnt wurde mit Blick auf die Kosten. Die Impfzentren hätten aber keine Probleme gehabt diese Testungen ohne Beanstandung durchzuführen, wenn das Augsburger Gesundheitsamt die Testungen angeordnet hätte. Dazu sah sich nach dem Artikel die Gesundheitsverwaltung nach Angaben des Referenten Reiner Erben nicht berechtigt bzw. nicht verpflichtet, weil die bayerische Testverordnung alles dazu sage. Herr Erben wurde in dem Artikel zitiert: „Das Gesundheitsamt spielt in diesem Kontext keine Rolle. Es muss diese Testungen nicht anordnen.“
Nach unserer Einschätzung hätte es für die Anordnungen in § 13 Abs. 2 S. 3 der 14. IfSVM (damalige Fassung) sehr wohl eine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Reihentestung gegeben. Und auch wenn ein Vorgehen nach der Gesetzeslage vermeidbar wäre (je nach Auslegung der Testverordnung), hat das Gesundheitsamt immer noch die Möglichkeit und u.E. ggf. auch die Pflicht einzuschreiten, wenn es im Ablauf der Behörden und Institutionen zur Pandemiebekämpfung nicht rund läuft. Denn das Gesundheitsamt hat einen Ermessensspielraum als „die“ zuständige Behörde in der Pandemiebekämpfung, ob und wann sie tätig werden will.
Daher stellen wir als SPD/DIE LINKE – die soziale fraktion folgende
Anfrage:
1. Wurde das Gesundheitsreferat bzw. das Gesundheitsamt vom Anna-Gymnasium beim Corona-Ausbruchsgeschehen rund um den 20. Oktober 2021 um Hilfe gebeten?
2. Ist das Gesundheitsamt nicht gem. § 13 Abs. 2 S. 3 der 14. IfSMV (Fassung vom 1. September 2021) bzw. § 18 Abs. 1 der 14. IfSMV berechtigt, Reihentestungen anzuordnen?
3. Welche Auswirkungen oder gar Nachteile hätte es gehabt, wenn das Gesundheitsamt zur Abhilfe in der konkreten Situation die Reihentestung angeordnet hätte?
4. Wie ist sichergestellt, dass das Gesundheitsamt auch bei Bedarf Anordnungen zugunsten der Lösung von Ablaufschwierigkeiten in der Pandemiebekämpfung trifft. Welche Mitarbeiter sind damit beschäftigt? Ist dieser Bereich ausreichend stark für die Anfragen aus den Verbänden und Institutionen, wie z.B. Schulen und Altenhilfeeinrichtungen? An wen können und sollen sich die Institutionen konkret wenden?
Wir stellen diese Fragen zum einen, um den für uns schwierigen Vorgang besser einordnen und verstehen zu können, wann die städtische Gesundheitsverwaltung kooperativ tätig ist und wann nicht; wir wollen darüber aber auch sicherstellen, dass die Stadt organisatorisch diesen Aspekt der Pandemiebekämpfung ebenso im Auge hat wie die Kontaktnachverfolgung. Wir bitte um Beantwortung unserer Fragen, schriftlich oder mündlich im Rahmen der nächsten Stadtratssitzung.