ÖPNV muss billiger, leistungsfähiger und attraktiver werden

19.3.2021
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses und des Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss auf die Tagesordnung den Top AVV- Tarifreform zu setzen, um, eine Neudefinition der Zielsetzung des AVV zu erreichen, die geeignet sind, den ÖPNV leistungsfähiger und preiswerter und damit attraktiver zu machen. Hierzu ist ab dem Jahr 2023 eine neue Tarifordnung umzusetzen, insbesondere mit einem 365€ Ticket für alle Nutzer*innen des AVV.

Begründung:

In der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss mit den Ausschüssen der AVV-Gesellschafter, vom 10.03.2021 wurde das Gutachten der AVV-Tarifreform 2018/2019 kontrovers diskutiert. Aus den Reihen der im Augsburger Stadtrat vertretenen Mitglieder kamen Forderungen bei der Tarifreform Nachbesserungen vorzunehmen. Sowohl die ehemalige SPD-Stadtratsfraktion, die SPD-Kreistagsfraktion als auch die Stadträte der Linken haben sich bereits von Anfang an gegen die AVV-Tarifreform ausgesprochen. Wir sehen uns in unserer Kritik bestätigt, da diese Tarifreform den ÖPNV teurer und unattraktiver gemacht hat. Die Bevölkerungszahl im AVV-Verbundraum ist insgesamt tendenziell am Wachsen. Gleichzeitig steigt der Mobilitätsbedarf der Menschen an und gerade in einem Großraum wie Augsburg besteht die dringende Notwendigkeit, dem Mobilitätsbedürfnis der Menschen sowohl in den Ballungsräumen, als auch in ländlicheren Bereichen gerecht zu werden.

Es besteht dabei hoffentlich Einigkeit, dass eine weitere Zunahme des motorisierten Individualverkehrs dabei unter allen Umständen zu vermeiden ist. Ziel muss es sein, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu senken.

Im Kern können diese Ziele nur durch eine weitaus höhere Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs durch die Menschen erreicht werden. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dichter Takt, verlässlicher Fahrplan und, attraktive Tarife sind Faktoren um die Nutzung des ÖPNV weiter zu steigern.

So leistet der ÖPNV einen wesentlichen Beitrag zu mehr Klima- und Umweltschutz.

Neben der Dichte des ÖPNV-Netzes und der Erreichbarkeit der Ziele auch zu Tagesrandzeiten und an Sonn- und Feiertagen, ist der Tarif zu dem der ÖPNV angeboten wird ein wesentliches Argument. Ein weiterer Faktor ist der Komfort im Transportmittel und an den Haltestellen. Die Stadt Augsburg muss dieses Ziel eines quantitativ und qualitativ besseren Angebots mit attraktiven Tarifen in jedem der Teilbereiche intensiv weiterverfolgen.

Der Tarif, zu dem der ÖPNV angeboten wird muss einfach strukturiert, intuitiv nutzbar und vor allem anderen preislich attraktiv sein.

Der Preis muss so attraktiv gestaltet sein, dass der Umstieg von Privat-Pkw auf Bus, Bahn und Straßenbahn günstiger ist als die Fahrt mit dem eigenen Pkw. Dies ist eine strukturpolitische Notwendigkeit, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, den Individualverkehr zu minimieren, den ÖPNV zu stärken, das Verkehrsaufkommen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren und positive Auswirkung auf den Klima- und Umweltschutz zu haben.

Die Stadt Augsburg muss sich jetzt dafür einsetzten, dass die vorgesehenen Gelder des Freistaats für Tarifstruktur- und Tarifverbesserungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden müssen.

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/20 im Bayerischen Landtag, hat Ministerpräsident Söder eine Zusage für finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern von 35 Millionen Euro jährlich im MVV-Gebiet gegeben. Nach einer heftigen Debatte im Haushaltsausschuss ist es gelungen, eine Zusage auch für die Verkehrsverbünde Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Regensburg und Würzburg für insgesamt 25 Millionen Euro pro Jahr für 5 Jahre zu bekommen. Diese Mittel können für Tarifstruktur- beziehungsweise Tarifverbesserungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Dass gerade im Gebiet des AVV, nach der vermurksten Tarifreform, erheblicher Bedarf an Veränderungen besteht, zeigen die zahlreichen „Reparatur- und Änderungsmaßnahmen“ der letzten Monate (Wochenkarte, „Zustempeln“ für Abonnenten, Kurzstreckenzonen in Augsburg, City-Zone Augsburg ab 1. Januar 2020). Dass die notwendigen Änderungen in der Regel nur durch die regional individuelle Bereitschaft von Gebietskörperschaften, zusätzliche Zahlungen zu übernehmen, erreicht werden konnten, hat den Zusammenhalt, aber auch die Übersichtlichkeit, im AVV-Tarifgebiet nicht gerade gefördert. Es gibt also eine Menge Möglichkeiten und auch die Notwendigkeit, die Gelder des Freistaats für Verbesserungen zu nutzen. Hierzu ist aber ein aktives Vorgehen notwendig. Der Freistaat wird nicht von sich aus auf den AVV zukommen und das Geld „aufdrängen“.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

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