Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in der Sitzung des Augsburger Stadtrates am 31.03.2022 wurde mehrheitlich die Änderung der Parkgebührenordnung beschlossen. Das bedeutet, dass in manchen Teilen der Stadt die Parkgebühren von bislang 0,60 Euro auf 2,60 Euro steigen. Von der Änderung sind nicht nur Kernbereiche der Innenstadt betroffen, sondern auch Teile der Stadt, die stark von Wohnungsnutzung geprägt sind oder an Wohngebiete angrenzen. Die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion hat sich gegen die Ausweitung des ursprünglichen Gebietsumgriff mit dem Gebührensatz von 2,60 Euro ausgesprochen. Es geht weder aus der Beschlussvorlage noch aus der mündlichen Diskussion in den Sitzungen des Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss und dem Stadtrat hervor, weshalb die Ausweitung der teuren Parkzone so gewählt wurde und notwendig erscheint. Es wurde lediglich auf einen erhöhten Parkdruck und aktuelle Entwicklungen in der Innenstadt hingewiesen, ohne darzulegen, wie es konkret zu dieser Entwicklung kam. Allein die in der Begründung aufgeführte Behauptung die Zulassungszahlen sind gestiegen und die seit Jahren voranschreitenden Entwicklungen in der Innenstadt machen eine Ausweitung der Parkzone „Innenstadt“ nötig, ohne einer Nennung von konkreten Zahlen und Erhebungen in den betroffenen Gebieten reichen unseres Erachtens nicht aus.
Aus diesem Grund stellt die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion folgenden
Prüfantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, dass der neue Umgriff der Parkzonen in einem Jahr datenbasiert überprüft wird.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob sich der Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten des neuen Gebietsumgriff „Innenstadt“ erhöht hat.
Mit freundlichen Grüßen