Selbstverständnis Friedensstadt

25.4.2024
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mit dem Hohen Friedensfest am 08. August verfügt Augsburg über einen bundesweit einmaligen Feiertag. Am 8. August 1650 feierten die Protestanten Augsburgs nach dem 30-jährigen Krieg ihre Gleichstellung mit den Katholiken und damit das Ende ihrer Unterdrückung. Seitdem wird jährlich das Hohe Friedensfest begangen, das 1950 zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde und 2018 in das Bundesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNSECO aufgenommen wurde. Auf diesem Feiertag basieren das Selbstverständnis und das Bekenntnis zur „Friedensstadt Augsburg“ und der Auftrag, das friedliche Miteinander in die Gegenwart zu tragen.

Die Bürgerinnen und Bürger Augsburgs identifizieren sich mit der Friedensstadt Augsburg. Sowohl die Stadtverwaltung und die Kirchen als auch Religionsgemeinschaften, Vereine, Initiativen und Privatleute tragen durch vielfältige Aktivitäten im sozialen und gesellschaftspolitischen Bereich als auch im religiös-weltanschaulichen und kulturell-künstlerischen Bereich dazu bei, das Profil einer lebendigen „Friedensstadt“ durch ein aktiv gestaltetes Miteinander zu prägen.

Antrag:

Um dem Selbstverständnis als Friedensstadt verstärkt Ausdruck zu verleihen, beantragen die Fraktionen von CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Bürgerliche Mitte das beigefügte Selbstverständnis als Selbstverpflichtung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus soll die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Verbreitung der Erklärung ergreifen.

Begründung:

Durch die Erklärung soll der Selbstverpflichtung Ausdruck verliehen werden, dass das friedliche Miteinander auf allen Ebenen in der Stadt gefördert werden soll. Vor dem Hintergrund der zeitgemäßen Weiterentwicklung des historischen Erbes soll dieser Prozess kontinuierlich überprüft, angepasst und fortgeschrieben werden. Dabei soll die Erklärung als Basispapier für weiterführende Dokumente, wie beispielsweise den Aktionsplan gegen Antisemitismus, dienen.

Die Verwaltung soll geeignete Maßnahmen zur Verbreitung der Erklärung treffen. In Betracht kommen beispielsweise die Unterzeichnung durch Unternehmen, Einrichtungen, Uni etc. (analog zur Charta der Vielfalt), Bekanntmachung in Schulen (Anknüpfungspunkte z.B. das Projekt „Schule ohne Rassismus?“ oder „Lernort Rathaus“) oder Verteilung an Neubürgerinnen und  -bürger und neue Mitarbeitende in der Verwaltung (z.B. in Form eines Flyers oder als Urkunde).

Mit freundlichen Grüßen

Uz.:

Leo Dietz
Fraktionsvorsitzender CSU

Verena von Mutius-Bartholy
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Peter Rauscher
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Florian Freund
Fraktionsvorsitzender SPD

Lars Vollmer
Fraktionsvorsitzender Bürgerliche Mitte

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