Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Weber,
im Rahmen der Evaluation des seniorenpolitischen Konzepts von 2014 steht nach wie vor die Frage offen, wie die Lücken zwischen den einzelnen Sozialdiensten für jüngere Menschen (Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes), den Beratungsstellen der Sozialverbände, der Beratungsangebote der Stadt (z.B. Schuldnerberatung, Wohnbüro, Frauenhaus, Drogenhilfe) und den älteren Menschen (Soziale Fachberatungen) im Sinne einer aufsuchenden Beratung/Hilfe geschlossen werden kann. Der Bedarf wächst, wie die Erfahrungen aus den bestehenden Beratungsstellen zeigt.
Auch wenn die jetzige finanziell schwierige Phase der Corona-Pandemie kaum Spielraum für neue Projekte zulässt, sollten Stadtrat, Verwaltung und Sozialverbände die Zeit nutzen, um wichtige Projekte wenigstens weiter zu planen und vorzubereiten.
Dazu stellt hinsichtlich eines „Allgemeinen Sozialdienstes“ unsere Fraktion den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für einen „Allgemeinen Sozialdienst“ in der Stadt Augsburg auszuarbeiten, der die Problemlagen im Erwachsenenalter und vor dem Seniorenalter erfasst.
Dabei ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen:
- Erfahrungen der Seniorenfachberatung, des Sozialdienstes des AKJF, der Wohnhilfeberatung des ASL und anderer sozialer Einrichtungen;
- Ermittlung der Schnittstellen und der Lücken zwischen den bestehenden Diensten;
- Erarbeitung eines Konzeptes, das die Einbindung der bestehenden Strukturen, die Möglichkeit der Subsidiarität und der Refinanzierung darstellt;
- Über das Konzept und dessen Zwischenschritte wird im Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss sowie sachbezogen im Jugendhilfeausschuss berichtet.
Begründung:
Nahezu alle Großstädte verfügen über einen „Allgemeinen Sozialdienst“ der für die allgemeine Bezirkssozialarbeit zuständig ist. In Augsburg gab es bis Mitte der 1990er Jahre einen „Allgemeinen Sozialdienst“, der damals im Zuge einer Organisationsmaßnahme dem damaligen Jugendamt zugeordnet wurde. Die
Schwerpunkte dieser Organisationsreform waren,
- im Gesundheitsamt den Bereich der Sozialpsychiatrie zu stärken
- für Senioren die „Fachberatungsstellen für Senioren aufzubauen
- sowie die Aufgaben der bezirklichen Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamtes im notwendigen Maß zu ermöglichen.
Diese Maßnahmen wurden umgesetzt. Auf der Stecke geblieben sind aber volljährige Bürgerinnen und Bürger unter 65 Jahre. Für diese Personen sind in vielen Fällen weder das Amt für Kinder-, Jugend und Familie noch die Fachberatungen für Senioren zuständig. Um diese Personen müssen sich verbandliche Sozialdienste kümmern, die in vielen Lebenslagen an Grenzen hinsichtlich ihrer Ressourcen und zuständigen Möglichkeiten der Fallbearbeitung stoßen.
Die Bürger und Bürgerinnen um die es hier geht sind individuell betroffen von nachfolgenden, nicht abschließend aufgezählten Problemlagen: Sucht, Drogen und Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Beziehungslosigkeit, psychische Probleme oder Erkrankungen, somatische Erkrankungen, Bildungsferne, Gewalt, Verwahrlosung, Kriminalität und Armut.
Gerade in Zeiten, wie wir sie jetzt erleben, ist es Aufgabe, die Gesellschaft vor Ort so zu gestalten, dass in schwierigen Lebenslagen Menschen rechtzeitig Beratung und Begleitung finden.
Das wurde bereits im Jahr 2014 durch den Stadtrat festgestellt. Hier wurde das Seniorenpolitische Konzept der Stadt beschlossen. Eine der noch nicht durchgeführten Maßnahmen ist „der „Aufbau von Beratungsstrukturen für Personen unter 65 Jahre – mit besonderen Blick auf unfallbedingte Personen“. Heute können wir feststellen, dass es in der Stadt um weit mehr geht, als um die Versorgung von Unfallopfern, denn alle zugehenden Dienste der Stadt, sei es der städtischen Dienststellen oder auch der Sozialverbände erkennen hier Lücken im System.
Erfahrungen zeigen, dass oft eine Erstanlaufstelle notwendig ist, die nach einem ersten Screening der Situation ggf. auf andere einschlägige Einrichtungen verweisen kann, wo teilweise auch Kostenträger im Hintergrund stehen. Einige Personen werden jedoch nicht erfasst und finden auch nicht die entsprechenden Anlaufstellen. Deshalb sieht die SPD-Fraktion weiter den Bedarf für einen Allgemeinen Sozialdienst. Wie dieser fachlich beschaffen sein muss, mit welcher Personal- und Kostenausstattung soll im Rahmen der Untersuchung und Konzepterstellung zusammen mit den Sozialverbänden ermittelt werden. Die Zuständigkeit der Stadt zur Aufbereitung und Unterfütterung eines solchen Sozialdienstes ergibt sich aus zahlreichen Rechtsgrundlagen der Sozialdienste, z. B. Art. 26 BRK, § 71, 73, SGB XII, § 3 Abs. 2 SGB VIII.
So ist der „Allgemeine Sozialdienst“ für alle Bürger und Bürgerinnen, ein wesentlicher Garant sozialer Grundversorgung innerhalb einer Kommune.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Florian Freund Fraktionsvorsitzender
Jutta Fiener stellv. Fraktionsvorsitzende
Dr. Stefan Kiefer Stadtrat