Die SPD/DIE LINKE die soziale fraktion fordert in einem Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 23. April 2021 Auskunft, für welche Betriebe und Einrichtungen in Augsburg eine Testpflicht laut §25 (2) der zwölften bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung gelten soll.
Stellv. Fraktionsvorsitzender Frederik Hintermayr: „Mit der seit dem 17. April geltenden Änderung der zwölften bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung gibt es für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz von über 200 die Möglichkeit, Betrieben und Einrichtungen eine Testpflicht vorzuschreiben. Es darf nicht länger sein, dass wir unser komplettes privates Leben herunterfahren müssen, während für die Wirtschaft kaum Regulationen vorgesehen sind. Es wird Zeit, Arbeitgeber*innen in die Pflicht zu nehmen, um endlich auch eine Trendumkehr in Augsburg zu erreichen. Deshalb wollen wir von Oberbürgermeisterin Weber wissen, für welche Betriebe und Einrichtungen die Stadt eine solche Testpflicht vorsieht. Da diese Regelung bereits seit Samstag gilt, gehen wir davon aus, dass die Stadtspitze sich hierüber bereits Gedanken gemacht hat.“
Dirk Wurm, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion dazu: „Viele Arbeitnehmer*innen gehen wegen der derzeitigen Situation mit einem mulmigen Gefühl an ihren Arbeitsplatz, da sie derzeit dort die meisten Kontakte haben. Hier leistet der Bund durch die jetzt geschaffenen Testmöglichkeiten einen guten Vorbau, in Gebieten mit hoher Inzidenz reicht diese aber nicht. Hier muss die Stadt Augsburg nun alle Spielräume nutzen, die ihr zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dass wir die Pandemie bald besiegen und wieder Normalität in unserer Stadt Einzug hält“
F.d.R
Sebastian Pröbster
Stellv. Geschäftsführer
SPD DIE LINKE die soziale fraktion fordert Testpflicht für Betriebe und Einrichtungen