Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Mit dem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 13. April wurde unter dem §25 (2) der 12. BayIfSMV Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 die Möglichkeit gegeben, anzuordnen, dass Beschäftigte bestimmter Betriebe und Einrichtungen nur dann in Präsenz am Arbeitsplatz arbeiten können, wenn sie zu Beginn des Arbeitstages über den Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
Wir sehen hier die Arbeitgeber*innen in der Pflicht, die notwendigen Tests für Beschäftigte bereitzustellen.
Wegen der deutlich über 200 liegenden Inzidenz in der Stadt Augsburg stellen wir als SPD/DIE LINKE die soziale fraktion folgenden
Dringlichkeitsantrag
für die Stadtratssitzung am 23.4.21:
Wir bitten um Auskunft darüber, in welchen Betrieben und Einrichtungen die Stadt eine solche Testpflicht für nötig hält um eine Testpflicht in diesen Betrieben und Einrichtungen nach § 25 Abs.2 der 12. BayIfSMV umzusetzen.
Die Arbeitgeber*innen dieser Betriebe und Einrichtungen werden verpflichtet die notwendigen Tests für Beschäftigte bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
gesamte Fraktion