Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Kurzzeitpflegeplätze sind auch in Augsburg Mangelware. Schuld an dem knappen Angebot von Plätzen in der Kurzzeitpflege ist ein Mangel am System. Die Pflege ist stark gesetzlich reguliert. Infolge zahlreicher Maßnahmen ist mittlerweile die solitäre Kurzzeitpflege nach den geltenden Gesetzen nicht mehr finanziert und daher nicht mehr überlebensfähig. Eine eingestreute Kurzzeitpflege (Plätze, die eigentlich als Langzeitplätze genutzt werden, aber in der Übergangsphase auch für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen) sind keine Alternative, weil die Angehörigen einer Pflegeperson- wie auch die Träger- nicht klar planen können. Hinzu kommt der hohe Aufwand in der Kurzzeitpflege, insbesondere in der Verwaltung.
Der Freistaat Bayern hat hier mittlerweile die Notsituation erkannt und eine verbesserte Finanzierung mit den Kassen verhandelt. Diese greift jedoch offenbar zu kurz. Nur wenige Träger wagen sich auf dieser Basis an die Kurzzeitpflege heran. Das staatliche Modell erreicht das gesteckte Ziel, notwendige Kurzzeitplätze zu schaffen, nicht. Daher muss die Kommune in dieser Situation nachsteuern, bis eine staatliche verbesserte Lösung kommt.
Im Stadtgebiet Augsburg bieten derzeit nur das Christian-Dierig-Haus und das Servatius-Stift Plätze für die Kurzzeitpflege an. Bei allen anderen Plätzen, die als Kurzzeitpflegeplätze vergeben werden, handelt es sich um sogenannte „eingestreute Plätze“. Viele pflegebedürftigen Personen müssen länger als gedacht im Krankenhaus bleiben, weil ein entsprechender Kurzzeitpflegeplatz fehlt. Andere pflegebedürftige Menschen werden nach Hause entlassen und müssen auf Freunde und Familie bauen, die sie pflegen oder die Pflege mit einem ambulanten Dienst organisieren. Die Familie ist nach wie vor dem größten Versorgungsdienst. Sie opfern sich in der Pflege ihrer Angehörigen auf und werden über Gebühr strapaziert nur, weil zu wenig Kurzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen.
Der Landkreis Augsburg hat inzwischen eine Förderrichtlinie zur Verbesserung der Versorgungssituation bei Kurzzeitpflegeplätzen erlassen. Ziel dieser Förderung ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen sicherzustellen. Insbesondere soll die Förderung die Einrichtungen bei der Finanzierung des erhöhten Arbeitsaufwandes und der nicht refinanzierten Kosten unterstützen. Es soll für die Einrichtungen ein Anreiz sein, dauerhaft Kurzzeitpflegeplätze anzubieten.
Aus den Erfahrungen der Träger, die eine Kurzzeitpflege verlässlich anbieten, lässt sich die Schätzung ableiten, dass Augsburg rund 50 bis 60 Kurzzeitpflegeplätze verlässlich und planbar benötigt. Bei 15 Belegungsvorgängen/ Kurzzeitpflegeplatz wäre so für 900 Personen eine 3 bis 4-wöchige Kurzzeitpflege möglich, die für die Angehörigen und für die Pflegepersonen nach Operationen dringend nötig sind.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden
Antrag:
1; Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Förderprogramm für die Kurzzeitpflege vorzulegen. Dieses Förderprogramm soll dem erhöhten Aufwand bzw. der derzeitigen Unterfinanzierung der Altenhilfeträge, die sich für eine Kurzeitpflege entscheiden, nachkommen. Als Eckdaten sollten ca. 50 (60 ?) Plätze zwingend und planbar für die Kurzzeitpflege reserviert und Mittel von 300.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
2; Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel im Nachtragshaushalt 2019 anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Dr. Florian Freund Anna Rasehorn
Fraktionsvorsitzender Stadträtin
gez. gez.
Jutta Fiener Ulrich Wagner
Stadträtin Stadtrat
In PDF herunterladen: SPD Fraktion beantragt eine Förderrichtlinie für die Kurzzeitpflege