Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Jahr 2017 wurde vom Augsburger Stadtrat der Sport-und Bäderentwicklungsplan beschlossen.
Die Gründe hierfür waren bedeutend: Das Sportverhalten der Menschen und die Nachfrage nach neuen Sportangeboten und Sporträumen hat sich im Zuge des demografischen und gesellschaftlichen Wandels verändert. Der Sport in der Stadt Augsburg fußt auf drei Säulen, dem hoheitlichen Schulsport, dem aus städtischen Mitteln geförderten Vereinssport und dem Sport der Bevölkerung im Freiraum und im Stadtquartier. Einen zentralen Stellenwert im Sport- und Bäderentwicklungsplan nahm die kooperative Beteiligung der Akteure des Sports der Stadt Augsburg ein.
In den Planungsprozess waren integriert:
Sportvereine, Sportbeirat, Sportverbände, Vertreter bürgerschaftlicher Gruppen der Stadtgesellschaft, kommerzielle Einrichtungen, sportpolitische Sprecher der Fraktionen und der Stadtrat, Schulen, alle Nutzer der städtischen Sportanlagen, Ämter der Stadtverwaltung (Soziales, Jugend und Familie, Schulen, Stadtplanung, Grünordnung und Naturschutz, Ordnung, Sport und Bäder, Frauen, Senioren).
Der Sport- und Bäderentwicklungsplan soll für die Politik einen praxisnahen, realisierbaren Maßnahmenkatalog zur Sportentwicklung für die nächsten 30 Jahre liefern.
Die Stadt Augsburg, die sich selbst als Sportstadt bezeichnet, stellt der Bevölkerung bestimmte Sportstätten und Bäder zu Verfügung. Die Verwaltung dieser Liegenschaften wird durch das Sport- und Bäderamt der Stadt Augsburg sichergestellt. Der zuständige Sportausschuss hat entsprechend der Priorisierungsliste des Sport- und Bäderentwicklungsplans Beschlüsse gefasst und zum Teil wurden bereits Maßnahmen umgesetzt bzw. die Planungen aufgenommen.
Der Sport- und bäderentwicklungsplan beinhaltet auch, wie bereits oben erwähnt die Schulsportanlagen.
Die Schulen werden vom Schulverwaltungsamt der Stadt Augsburg verwaltet. Bei der gutachterlichen Bewertung sind 47 Schulen mit ihren je unterschiedlichen infrastrukturellen Voraussetzungen eingeflossen.
Um die Situation der Augsburger Schulen hinsichtlich der Voraussetzungen für den Schulsport und einer bewegten Schulkultur insgesamt zu erheben, wurden alle Augsburger Schulen angeschrieben und gebeten, an der Befragung teilzunehmen. Für die Auswertung konnten insgesamt Antworten von 40 Schulen (unterschiedliche Schulformen) berücksichtigt werden.
Bewertung Schulsportanlagen
Die folgende Übersicht kann einen detaillierten Gesamteindruck zur Situation der Schulsportanlagen und bezogen auf die Einzelschule vermitteln. Auf aggregierter Ebene lassen sich die Ergebnisse für die schulischen Sporthallen, Sportplätze und Schulhöfe wie folgt beschreiben:
Q 1 = sehr guter Zustand, eventuell Weiterentwicklung
Q 2 = guter Zustand mit Ergänzungs-und Entwicklungsbedarf
Q3 = ist nicht zufriedenstellender Zustand mit dringendem Veränderungsbedarf
Q 4= nicht erhaltenswerte Anlage mit Ersatz- oder Neubedarf
- Sporthallen: Die Bewertung Sporthallen zeigt, dass keine Sporthalle abgängig ist. Es gibt insgesamt 15 Sporthallen, die das Qualitätsmerkmal Q1 erhalten. Dies ist sicherlich auf die Sanierungs- und Modernisierungsbemühungen der Stadt in den letzten Jahren zurück zu führen. 19 Sporthallen sind mit Q2 bewertet und 13 bekommen die kritische Qualitätsbeurteilung Q3.
- Sportplätze: Weniger erfreulich stellt sich die Situation mit Blick auf die Sportplätze dar. Hier ist lediglich ein Sportplatz (Q1) voll umfänglich positiv zu beurteilen. Einen guten Zustand (Q2) weisen 18 schulische Sportplätze auf. Ein ebenfalls großer Anteil (16 Sportplätze) ist der Kategorie Q3 zugeordnet, was bereits einem dringenden Veränderungsbedarf entspricht. In der Kategorie Q4 (nicht erhaltenswert) befinden sich schließlich sogar 6 schulische Sportplätze.
- Schulhöfe: Noch dramatischer fällt die Einschätzung der Gutachter bezogen auf die Schulhöfe aus. Einen sehr guten Zustand (Q1) bekommen lediglich 4 Schulhöfe attestiert. In die zweite Kategorie (Q2) haben es immerhin 16 Schulhöfe geschafft. Beklagenswert (Q3) ist der Zustand von 25 Schulhöfen und 2 Schulhöfe sollten nicht weiter genutzt werden (Q4).
Oben genannte Bewertung zeigt deutlich, dass bei den Schulsportanlagen dringender Handlungsbedarf besteht.
Der Schulsport ist im Gegensatz zum Vereinssport eine hoheitliche Aufgabe der Stadt Augsburg. Diese ist als Sachaufwandsträger für die Bereitstellung der Sportanlagen und Sporthallen als Fachräume für einen qualitativ hochwertigen Sportunterricht in der Pflicht. Ein qualitativ hochwertiger Sportunterricht ist auf funktionale, sichere und gut ausgestattete Sportstätten angewiesen. Eine Vielzahl der Schulsportanlagen ist defizitär. Etwa 30% der Schulsportanlagen weisen erhebliche Mängel auf. Hinzu kommt, dass auch die Sportaußenanlagen an einer Vielzahl der Schulen mangelhaft sind und kaum günstige Voraussetzungen für eine bewegte Schulkultur oder einen qualitativ hochwertigen Sportunterricht besitzen.
Insbesondere das Potenzial der Pausenhöfe ist bisher nur ansatzweise genutzt. Insgesamt geben nur 48,6% der Schulen an, den Pausenhof auch für sportunterrichtliche Zwecke zu nutzen. Aus der Ansicht der Schulen werden hierfür insbesondere das Fehlen von Sportgeräten und nicht vorhandene Lagerungsmöglichkeiten derselben verantwortlich gemacht. Auch wird von den Betroffenen angemerkt, dass zunächst eine grundsätzliche Umgestaltung des Pausenhofes (mit Bodenbelag für Rollsport) wünschenswert wäre, um ihn für die Belange des Schulsports nutzbar zu machen. Es ist zu erkennen, dass sich die Schulsportanlagen mit erheblichen Mängeln vor allem in den Stadtbezirken befinden, die laut Sozial Monitoring am stärksten belastet sind.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden
Antrag:
1; Die Verwaltung wird aufgefordert wird, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Ausbildung einen schriftlichen Bericht vorzulegen, welche Maßnahmen bisher vom Sport- und Bäderentwicklungsplan (Schulsportanlagen) in Angriff genommen bzw. umgesetzt wurden.
2; Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, in welchen Zeitabschnitten, welche Maßnahmen bis 2021 angestoßen bzw. umgesetzt werden sollen.
3; Die Verwaltung wird aufgefordert aufzuzeigen, welche finanziellen Mittel für die Umsetzung des Sport- und Bäderentwicklungsplanes zur Verfügung stehen bzw. angemeldet werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez. gez. gez.
Dr. Florian Freund Willi Leichtle Angela Steinecker Jutta Fiener
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender Stadträtin Stadträtin
gez. gez. gez.
Anna Rasehorn Hüseyin Yalcin Ulrich Wagner
Stadträtin Stadtrat Stadtrat
In PDF herunterladen: SPD-Fraktion beantragt Umsetzung des Sport- und Bäderentwicklungsplan auch in Augsburger Schulen