SPD-Fraktion fordert Einsatz des 4 Mio. Euro Zuschusses des Freistaates für Verbesserung der Tarifreform

16.10.2019
Augsburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die SPD Stadtratsfraktion stellt folgenden

Antrag:

Die von der Bayer. Staatsregierung angekündigten Finanzmittel in Höhe von 4 Mio. Euro pro Jahr für innovative und nachhaltige Projekte im Nahverkehr werden wie folgt verwendet:

  1. Die bisherigen Regelungen für die Mitnahme bei Bartarifen werden dahingehend geändert, dass die erste Person grundsätzlich kostenlos mitgenommen werden kann. Jede weitere Person kann – wie bisher- für einen Fahrpreis von 2,20 Euro mitgenommen werden.
  2. Alle Haltestellen im AVV-Gebiet werden mit Anzeigen zur Abfahrt ausgestattet, wie dies bei den Straßenbahn-Haltestellen in Augsburg bereits der Fall ist. In den Bussen und Straßenbahnen sind Anzeigen mit den erreichbaren Anschlussverbindungen an den nächsten Haltestellen / Knotenpunkten einzubauen.
  3. Bei den Bartarifen ist wieder eine Trennung der Zonen 10 und 20 vorzunehmen. Damit ist auch sicherzustellen, dass Einpendler von außerhalb des Stadtgebiets vom Preissprung von Zone 30 in Zone 20 (faktisch zwei Preisstufen) entlastet werden und damit nur eine Preisstufe zu bezahlen haben.
  4. Zu besonderen Anlässen (z.B. Modular, Adventssamstage, Shoping-Night, etc) wird der ÖPNV im AVV- Gebiet kostenlos angeboten.

Begründung

Zu 1.

Die heutige Regelung lautet:

Ab 9 Uhr bzw, Sa,So ganztägig können 2-4 Erwachsene für je Euro 2,20 pro Person mitfahren (Kinder kostenlos).

Unser Vorschlag bedeutet: Der 2. Erwachsene fährt in diesem Zeitraum umsonst, d. h. also für 2-4 Mitfahrer wird es um 2,20 billiger.

Zielgruppe dieser Tarifmaßnahme sind vor allem Familien und der Einkaufs- und Freizeitverkehr.

Strategisches Ziel:

Mehrpersonenfahrten müssen noch günstiger werden, um gegenüber der Autofahrt (Sprit- und Parkkosten sind unabhängig von der Personenzahl!) konkurrenzfähiger zu werden. Dadurch entsteht der Anreiz, den ÖPNV mal zum Einkaufen oder in der Freizeit mit der Familie zu nutzen und erhöht die Chance, neue Kunden zu gewinnen.

Die Maßnahme wirkt in Stadt und Umland gleichermaßen und ist ggf. nach 4 Jahren revidierbar, sollte der Zuschuss wegfallen, ohne dass dabei das Tarifgefüge insgesamt auseinanderfällt. Die Unterstützung durch den Einzelhandel ist anzunehmen.

Die Maßnahme wäre auch zum Imagegewinn für den AVV nutzbar und durch eine Werbungkampagne zu begleiten: „Zum Einkaufen, zum Stadtfest oder ins Theater noch günstiger: Wir schenken Ihnen den Fahrpreis für Ihre Begleitung (oder so ähnlich)!“

zu 2.

Neben dem Tarifgefüge stellen Komfort und Schnelligkeit der Verbindungen, sowie das zuverlässige Erreichen von Anschlüssen, ein wesentliches Kriterium für die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs dar. Durch das Anbringen von Anzeigen an den Haltestellen und in den Fahrzeugen, aus denen die Ankunftszeit und das Erreichen von Anschlüssen hervorgeht, erfahren die Kundinnen und Kunden unmittelbar, wie es um die Pünktlichkeit und das Erreichen von Anschlüssen bestellt ist. Damit wird der ÖPNV besser planbar und der Komfort steigt.

Zu 3.

Die Abschaffung der Zone 10 bei den Bartarifen hat zu Preissteigerungen für einzelne Nutzergruppen geführt. Auch aus der Bürgerschaft gab es erhebliche Proteste. Aus diesem Grund hat die Stadt in den vergangenen Monaten erhebliche „Klimmzüge“ unternommen, um diese Härten abzufedern, kostenfreie ÖPNV-Nutzung in der Innenstadt und komplizierte Einzelfallregelungen für einzelne Stadtteile waren die Folge. Diese Regelungen können durch die Wiedereinführung der Zone 10 bei den Bartarifen überflüssig gemacht werden und zu mehr Akzeptanz in Augsburg führen.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Landkreise hat die Maßnahme zur Folge, dass sie eine Preisstufe weniger vom Aussenraum in die Zone 20. (also z. B. von Schwabmünchen oder Bobingen nach Göggingen oder von Königsbrunn nach Haunstetten oder von Mering oder Kissing oder Dasing oder Aichach nach Hochzoll) zu zahlen haben.

Auch für die Nutzerinnen und Nutzer aus dem Umland wäre die Wiederherstellung der logischen Zählweise vor der Tarifreform von Vorteil. Mit dieser wurde völlig unnötig ein Preissprung um 2 Zonen bei Überqueren der Zonengrenze 30/20 eingeführt.

Dies würde in erster Linie den Umlandbewohnern bei der Fahrt in den Stadtrand von Augsburg nützen; beseitigt eine Unlogik in der Zählweise und macht damit den Tarif etwas transparenter, es wäre die erste, sinnvolle Korrektur der Tarifreform.

Zu 4.

Um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern und „Appetit“ auf mehr zu bekommen, sollen neben der Tarifreform noch weitere Angebote, wie an einem Tag kostenlos im gesamten AVV-Gebiet zu fahren, gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                                     gez.                                                                                  gez.

Dr. Florian Freund                                          Margarete Heinrich                                                     Ulrich Wagner

Fraktionsvorsitzender                                   stellv. Fraktionsvorsitzende                                        Stadtrat

gez.                                                                    gez.                                                                                    gez.

Anna Rasehorn                                              Christian Moravcik                                                         Hüseyin Yalcin

Stadträtin                                                        Stadtrat                                                                             Stadtrat

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