SPD-Fraktion fordert Parkerleichterung für soziale Dienste

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sitzung des Bau- und Konversionsausschusses vom 09.05.2019 wurde die BSV/18/01591 „Gewährung von Parkerleichterungen nach § 46 StVO“ neu gefasst und beschlossen. Die beschlossene Gebührenanpassung führt bei den ambulanten sozialen Diensten zu erheblichem Mehraufwand und Unmut. Konkret ist mit dem seinerzeit eingeführten neuen Antragswesen sowohl für die Träger aber auch für die Stadt Augsburg ein deutlich größerer bürokratischer Aufwand verbunden als bisher. So sind Angaben erforderlich, wie viele Kunden/Patienten pro Tag und Fahrzeug bedient werden, wie groß der Anteil der Behandlungspflege, wie groß der Anteil an Körperpflege oder an hauswirtschaftlichen Leistungen bei jedem einzelnen Fahrzeug ist. Dieses Verfahren, kann aufgrund der Tatsache, dass sich die Tätigkeiten jeden Tag ändern können, nur schwer umgesetzt oder gar kontrolliert werden.

Auch die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen für die Fahrzeuge der sozialen Dienste sind deutlich angehoben worden und sorgen bei der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege für Unmut und wirtschaftliche Schwierigkeiten. Wurde im Jahr 2018 noch eine Gebühr von 40 Euro pro Fahrzeug/Jahr berechnet, sind es im Jahr 2019 150 Euro, was einer Steigerung um 375% entspricht. Ein Dienst mit 10 Fahrzeugen zahlt somit 1.500 Euro pro Jahr für Ausnahmegenehmigungen. Damit liegt Augsburg an oberster Stelle aller Großstädte in Bayern. Die Landeshauptstadt München liegt bei den Gebühren für die sozialen Dienste bei 30 Euro pro Fahrzeug und Jahr und somit sogar unterhalb der alten Gebührenstaffelung in Augsburg.

Als im sozialen Dienst Tätige sind Personen oder Organisationen anzusehen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeugs und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben zwingend angewiesen sind.

Hilfsbedürftige Menschen der Stadt Augsburg sind auf die sozialen Dienste angewiesen, wenn sie weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung leben möchten. Diese Institutionen sind deshalb sehr wichtig, um das zu ermöglichen. Es ist aber auch bekannt, dass die häusliche ambulante Pflege an enge Zeitvorgaben geknüpft ist, um kostendeckend zu arbeiten. Die Dienste erbringen täglich eine qualifizierte Leistung zum Wohl der pflegebedürftigen Menschen und entlasten das Solidarsystem von höheren Kosten stationärer Unterbringung. Deshalb muss es Ziel sein, dass diese Dienste nicht durch einen enormen Bürokratieaufwand und höhere Kosten zusätzlich belastet werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb folgenden

Antrag:

1        Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau- und Konversionsausschuss eine erneute Beschlussvorlage einzubringen, die den Bürokratieaufwand für eine Ausnahmegenehmigung nach § 46            StVO deutlich reduziert.

2       Die Verwaltung wird beauftragt, in der Beschlussvorlage für die sozialen Dienste eine Gebührenanpassung vorzunehmen, die sich der Höhe nach an den Regelungen der Stadt München                     orientiert.

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                                             gez.                                                                                 gez.

Dr. Florian Freund                                                   Willi Leichtle                                                                Stefan Quarg

Fraktionsvorsitzender                                            stellv. Fraktionsvorsitzender                                    stellv. Fraktionsvorsitzender

gez.                                                                             gez.                                                                                 gez.

Margarete Heinrich                                                Anna Rasehorn                                                            Sieglinde Wisniewski

stellv. Frakionsvorsitzende                                   Stadträtin                                                                      Stadträtin

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