Sehr geehrter Herr Merkle,
die Festsetzung einer Quote für Neubaugebiete ist aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion dringend notwendig und ein geeignetes Mittel, um die Bedarfe an gefördertem Wohnungsbau in Augsburg sicherzustellen. Aus diesem Grund fordert die SPD-Stadtratsfraktion seit Jahren das Ziel, dass mindestens 30 Prozent von neuauszuweisenden Baugebieten für geförderten Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Dies soll in städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden.
Beim Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen dürfen die damit verbundenen Bodenwertsteigerungen nur angemessen für Infrastrukturmaßnahmen und soziale Zwecke abgeschöpft werden. Ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht für die Investoren unseres Wissens nicht, da die Förderung dies vollumfänglich ausgleicht.
In der Vergangenheit haben Sie immer wieder darauf verwiesen, dass die Festlegung einer pauschalen Quote für geförderten Wohnungsbau im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen einen Teil der Bodenwertsteigerungen abschöpfen würde und deshalb nicht möglich sei. Aus diesem Grund, so die Haltung des Baureferats, seien bei der Festlegung einer Quote auch andere Aspekte zu beachten, wie die Erforderlichkeit von Kindertagesstätten und ähnliches.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb folgende
Anfrage:
Trifft es entgegen Ihrer früheren Aussagen zu, dass die Festlegung einer Quote für geförderten Wohnungsbau nicht auf die Abschöpfung der Bodenwertsteigerungen angerechnet werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez. gez.
Dr. Florian Freund Willi Leichtle Stefan Quarg
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
In PDF herunterladen: SPD-Fraktion stellt Anfrage an Baureferent Merkle wegen rechtlicher Beurteilung zur Festsetzung Quote geförderter Wohnungsbau