Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im März 2017 ist das medizinische Cannabis in Deutschland erlaubt. Ärzt*innen können seitdem schwerkranken Patient*innen cannabishaltige Arzneimittel neben Blüten von rund 30 verschiedenen Cannabissorten auf Rezept verschreiben. Es wurde eine Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte wurde geschaffen, die den Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung und Verpackung von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland kontrollieren soll.
Die Techniker Krankenkasse hat in ihrem “Cannabis Report” aus dem März diesen Jahres wieder einmal bestätigt, dass medizinisches Cannabis eine Alternative zu bewährten Therapien sein kann. Die Pflanze hilft teilweise gegen Übelkeit, lindert Schmerzen oder Muskelkrämpfe und regt den Appetit an. Sie wird bei HIV oder Krebs, wenn eine Chemotherapie notwendig ist, verschrieben. Teilweise wird es auch bei Menschen mit ADHS, psychischen Erkrankungen oder Tourette-Syndrom verschrieben.
Leider kommt es in vielen Apotheken zu Lieferengpässen. Häufiger Grund ist, dass die bisher zugelassenen sieben Anbieter aus Kanada und Holland überlastet sind und nicht in ausreichender Menge exportieren können. Etliche deutsche Firmen warten auf die begehrte Anbaulizenz, die aber nicht vor 2020 kommen soll.
Dies führt dazu, dass viele Patient*innen auf den Schwarzmarkt zurückgreifen, deren Dealer*innen nicht gerade für ihren Verbraucher*innenschutz bekannt sind. Das Cannabis ist häufig gestreckt und die Patient*innen, die ihre Medizin benötigen, werden dadurch kriminalisiert.
Um Münchner Patient*innen eine bessere Versorgung zu gewährleisten, denkt die Stadt darüber nach, medizinisches Cannabis anzubauen, und lässt die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen. Dann erst kann die Stadt einen Antrag an das BfArM stellen, das für die Zulassung zuständig ist.
Diesen Aspekt finden wir aus wirtschaftlicher Hinsicht interessant (ein Gramm Cannabis kostet in der Apotheke rund 25 Euro, auf dem Schwarzmarkt 7-12 Euro, im Anbau aber nur etwa einen Euro), sehen aber vor allem aus gesundheitspolitischen und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten Handlungsbedarf und stellen daher folgende
Anfragen:
- Wäre der Anbau von Medizinalhanf auf städtischem Grund (z.B. Acker, Gewächshäuser) rechtlich beanstandungsfrei möglich?
- Würden Anbau und Vermarktung von Medizinalhanf eine zweckmäßige Ergänzung der bestehenden Produktpalette der Stadtgüter Augsburg darstellen?
- Die Hessing- Kliniken /Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Schmerzmedizin/ sind bei der Prüfung des Anbaus von Medizinalhanf zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez. gez.
Dr. Florian Freund Anna Rasehorn Christian Moravcik
Fraktionsvorsitzender Stadträtin Stadtrat
In PDF herunterladen: SPD-Fraktion stellt Anfrage zu medizinischen Hanfanbau auf städtischem Grund