Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Stadtratsfraktion meldet Beratungsbedarf zu Top 8 Grundstücksvorlage GRU/18/01474 (nichtöffentlicher Teil)im Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss am 18.04.2018 an und stellt folgenden
Prüfantrag:
1;
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Construct Konzept Beteiligungs AG & Co. KG Verhandlungen aufzunehmen, um eine Klärung herbeizuführen, ob anstelle der geplanten Wohnbebauung ein Bürgerhaus, Bürgerbüro, eine Bürgerbegegnungsstätte oder ggf. eine andere öffentliche Einrichtung nach Vorgaben der Stadt Augsburg errichtet werden kann.
2;
Sollte Punkt 1 umgesetzt werden, wird die Verwaltung beauftragt, dieses Objekt langfristig zu marktüblichen Konditionen anzumieten.
3;
Der Bezirk Schwaben ist bei den Verhandlungen mit einzubeziehen
Begründung:
Bei der im Raum stehenden Wohnbauentwicklung geht um die dauerhafte Sicherung des Kurhauses und seines Spielbetriebs. Eine unmittelbare Wohnbebauung wird zwangsläufig zu Konflikten mit den Eigentümern bzw. mit den Mietern des geplanten Wohnhauses und dem Betrieb des Kurhaus Theaters führen. Selbst ein gläserner Vorbau in Gestalt einer „Wintergartenkonstruktion“ (Festverglasung, nicht zu öffnende Fenster) kann einem möglichen Schallkonflikt nicht vorbeugen. Es besteht hiermit die erhöhte Gefahr von (erfolgreichen) Klagen wegen Nichteinhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Dies würde den Spielbetrieb erheblich gefährden.
Das Kurhaus ist bei Veranstaltern, Künstlern und Bürgern sehr gefragt und hat eine weit über den Stadtteil hinausgehende Bedeutung für die Kulturpolitik in Augsburg. Um den Spielbetrieb gewährleisten zu können, sind oft Ab- bzw. Aufbauten mit schweren Gerätschaften in den späten Abendstunden bzw. in den frühen Morgenstunden notwendig. Die Lärmemission, die durch den Betrieb des Kurhauses zwangsläufig entsteht, kann nicht so weit reduziert werden, dass die immissionschutzrechtlich vorgegebenen Werte zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden.
Durch die Verlegung der Be- und Entladetätigkeiten in den Innenhof des Parktheaters vor mehreren Jahren, konnte die Lärmbelästigung in Richtung der bestehenden Wohnbebauung, die weiter entfernt liegt als die geplante Wohnbebauung, verringert und Klagen verhindert werden. Eine Wohnbebauung auf dem Grundstück mit der Fl. Nrn. 13/1 und 13/2 würde die Situation deutlich verschärfen
Städtebaulich wäre es für den Stadtteil Göggingen von Vorteil, wenn an dieser Stelle eine Bürgerbegegnungsstätte bzw. ein Bürgerhaus errichtet wird. Die Gögginger Bevölkerung fordert schon seit geraumer Zeit eine entsprechende Einrichtung in diesem Stadtteil. Des Weiteren ist auf die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (ISEK-light) im Stadtteilzentrum Göggingen hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund bietet die gewinnbringend städtebauliche Nutzung des Areals weitere Vorteile gegenüber einer reinen Wohnbebauung.
Es wäre für die Stadt Augsburg ein Desaster, wenn durch die geplante Wohnbebauung der Spielbetrieb des Kurhauses eingestellt oder soweit reduziert werden müsste, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr sinnvoll möglich wäre. Dies ist in etwaigen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Margarete Heinrich Willi Leichtle
Fraktionsvorsitzende stellv.Fraktionsvorsitzender
gez. gez.
Dr. Florian Freund Stefan Quarg
stellv. Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
gez.
Jutta Fiener
Stadträtin
Den Antrag in PDF herunterladen: SPD-Fraktion stellt Prüfantrag zur Nachbarbebauung am Kurhaus