Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der letzten Sitzung des Bau- und Konversionsausschusses vom 18.10.2018 wurde unter Top 7 (öffentlicher Teil) die BSV/ 18/02208 „Ortsentwicklungskonzept Bergheim“ behandelt. Der Tenor unter Ziffer 3 der Beschlussvorlage lautet: „Der Empfehlung im Entwurf des Ortsentwicklungskonzepts Bergheim in der Fassung vom September 2018 zur Siedlungsentwicklung wird zugestimmt. Damit sollen die Flächenpotenziale A und B nicht weiterverfolgt werden. Die Flächenpotentiale C und in verringertem Umfang D sollen mittel- bis langfristig unter anderem durch eine Wohnbauflächen-Darstellung im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung für eine Bebauung vorgesehen werden“.
In der o.g. Sitzung des Bau- und Konversionsausschusses wurde entgegen der Beschlussvorlage der Verwaltung beschlossen, die Flächen A und B ebenfalls als Bauland auszuweisen.
Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtratsfraktion SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN des Bau- und Konversionsausschusses stellen daher einen
Nachprüfungsantrag
gemäß Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO:
1; Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Beschluss, wie in der Sitzung des Bau- und Konversionsausschusses gefasst, angemessen ist.
2; Die Verwaltung wird beauftragt, die BSV/18/02208 in seiner ursprünglichen Form dem Stadtrat in seiner Sitzung am 20.12.2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Von den beiden Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die Beschlussfassung in der Novembersitzung, entgegen der Empfehlung der Verwaltung, verurteilt.
In der Sitzung des Bau- und Konversionsausschusses im Juli wurde diese Beschlussvorlage bereits behandelt. In dieser Sitzung wurde von Seiten der CSU-Stadtratsfraktion der Antrag gestellt, dass die Flächen A und B als Wohnbauentwicklung zugeführt werden. Die Abstimmung ist zum damaligen Zeitpunkt mit 7 Ja- Stimmen und 6 Nein-Stimmen ausgegangen. Somit wurde dem Antrag der CSU –Fraktion zugestimmt. Der dann geänderten Gesamtbeschlussvorlage wurde mit 6 Ja- und 6 Nein-Stimmen nicht zugestimmt.
Es ist aus unserer Sicht sehr verwunderlich, dass eine Beschlussvorlage erneut in der Bau-und Konversionsausschusssitzung im November behandelt wird, obwohl bereits eine Entscheidung darüber in der Julisitzung darüber gefallen ist.
Es stellt sich die Frage, inwieweit bei einer so weitreichenden Entscheidung der Bau- und Konversionsausschuss alleine entscheiden kann?
In der Sitzung im November wurde dem erneut gestellten Antrag der CSU mit 8 zu 5 Stimmen stattgegeben.
Es kommt noch erschwerend dazu, dass das vom Stadtrat beauftragte Ortsentwicklungskonzept eine Wohnbebauung auf den Flächen A und B verneint. Dieser Meinung haben sich nach Aussagen des Baureferenten, Herrn Merkle 80 Prozent der Teilnehmer der Bürgerinformationsveranstaltung vom 11.06.2018 angeschlossen.
Aus oben genannten Gründen halten wir es für dringend geboten, dass eine Entscheidung in dieser Tragweite (Ergebnisse des Ortsentwicklungskonzepts, der Bürgerinformationsveranstaltung und zweimalige Abstimmung mit unterschiedlichen Auswirkungen) als Beschlussvorlage dem gesamten Stadtrat in seiner Dezembersitzung vorzulegen ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Stefan Quarg Cemal Bozuglu
stellv. Fraktionsvorsitzender/SPD Stadtrat/Grüne
gez. gez.
Willi Leichtle Eva Leipprand
stellv. Fraktionsvorsitzender/SPD Stadträtin/Grüne
gez.
Dr. Florian Freund
stellv. Fraktionsvorsitzender/SPD
In PDF herunterladen: gemeinsamer Nachprüfungsantrag wegen BSV Bergheim SPD- Grüne