Ungenutztes Baurecht

29.1.2024
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgende

Anfrage:

  1. Die Stadtverwaltung legt dar, wo im Stadtgebiet Baurecht für Wohnraum besteht, das bislang ungenutzt ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Grundstücken, für die ein Bebauungsplan besteht und somit relativ genau abgeschätzt werden kann, wie viele Wohneinheiten dort entstehen könnten und Grundstücken, die im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB liegen und für Wohnbebauung in Frage kommen.
  2. Die Verwaltung soll zudem die jeweils zu erwartende Anzahl an Wohneinheiten in die Übersicht aufnehmen.

Begründung:

Der Maklerverband IVD verzeichnet auch in Augsburg sinkende Kaufpreise bei Bestandsimmobilien, sieht jedoch für das Mietsegment keine Entspannung. Die Kaufpreise für Bestandsimmobilien liegen durchschnittlich bei 4000 Euro pro Quadratmeter für eine Bestandswohnung während die Mieten weiter steigen um im letzten Herbst bei rd. 11,75 Euro bei Neuvermietungen lagen.

Zahlen zu den im vergangenen Jahr in Augsburg fertiggestellten Wohnungen liegen seitens des statistischen Landesamtes noch nicht vor, es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in Augsburg weniger Wohnungen entstanden sind als in den Vorjahren.

Das betrifft unsere Stadt umso stärker, da Augsburg seit Jahren zu den Städten mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt zählt. Wenn jetzt einige Bauträger die weitere Entwicklung des Immobilienmarktes abwarten wollen bzw. müssen, um zuverlässig kalkulieren zu können hat das zur Konsequenz, dass baureife Grundstücke ungenutzt bleiben und die Entstehung von dringend nötigem Wohnraum unterbleibt. Für die Stadt als wesentliche Akteurin ist es von besonderer Bedeutung, über möglichst gute Informationen zur absehbaren Entwicklung zu verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

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