Vorkommnisse im Altenheim Ebnerstraße

25.2.2022
AugsburgOberhausen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Zusammenhang mit den Vorkommnissen im Pflegeheim Ebnerstraße, stellen wir folgende Fragen und bitten um schriftliche Beantwortung durch das zuständige Referat:

A Personal

Die Vergütung für die pflegebedingten Aufwendungen ist im Vergleich mit anderen Pflegeeinrichtungen so gering (25 % und weniger), dass es unmöglich erscheint, dass das notwendige Personal tatsächlich beschäftigt wurde.

Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Artikel 3 Qualitätsanforderungen an den Betrieb

Absatz 4

Der Träger hat sicher zu stellen, dass

„eine angemessene Qualität der pflegerischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem allgemein anerkannten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse gesichert ist; hierzu gehört insbesondere, dass ausreichend fachlich geeignetes Personal eingesetzt wird, um unter Achtung der Menschenwürde eine nach Art und Umfang der Betreuungsbedürftigkeit angemessene individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen und bei Pflegebedürftigen eine humane und aktivierende Pflege zu gewährleisten, die erforderlichen Hilfen zu gewähren sowie freiheitseinschränkende Maßnahmen nur anzuwenden, wenn sie zum Schutz gegen eine dringende Gefahr für Leib und Leben unerlässlich sind,“

Angesichts der immer wieder festgestellten Qualitätsmängel und der völlig unzureichenden Vergütung für pflegebedingten Aufwendungen stellt sich die Frage, wieweit hier die Personalsituation konsequent und konkret überprüft wurde.

Daher folgende Fragen:

  1. Wurden die in den Versorgungsverträgen festgelegten Personalschlüssel tatsächlich erreicht und wie wurde dies überprüft?
  2. Wurde die Fachkraftquote von 50% der Pflegenden erreicht? Wurde eine tatsächliche persönliche Überprüfung der angegebenen Fachkräfte und ihrer Qualifikationsurkunden durchgeführt, waren diese also tatsächlich vorhanden?
  3. Über welche Qualifikationen haben die ausgewiesenen Pflegehilfskräfte verfügt? Handelte es sich dabei um Qualifikationsnachweise ausgewiesener Bildungsträger? Wurde eine persönliche Überprüfung der Pflegehelfer und ihrer Qualifikationsnachweise durchgeführt? Wie groß war der Anteil der nur angeleiteten Pflegehelfer?
  4. Wurde die Vorgabe für die Beschäftigung gerontopsychiatrisch qualifizierter Fachkräfte eingehalten?
  5. Wurde überprüft, ob angestelltes Hauswirtschaftspersonal zugleich im Stellennachweis für die Pflege ausgewiesen wurde?
  6. Wurde überprüft, ob die in den Dienstplänen ausgewiesenen Stellen bzw. Stellenanteile mit den Arbeitsverträgen übereinstimmen?
  7. Wurde anhand der Dienstpläne überprüft, wieweit die 50% Quote der Fachkräfte im tatsächlichen Dienst eingehalten wurde?
  8. Wurde überprüft, wieweit im Dienstplan ausgewiesenes Personal tatsächlich vorhanden war?
  9. Wurde die vorgegebene Nachtwachen Besetzung überprüft und durchgängig eingehalten?
  10. Wie hoch war die Fluktuation bei Leitungen, Fachkräften und Pflegehelfern?
  11. Wieweit war die notwendige Versorgung der Bewohner durch Personalausfälle wegen Krankheit gefährdet, wurden die Dienstpläne daraufhin untersucht?
  12. Welche konkreten Mängel bei der Personalbesetzung wurden von der FQA geltend gemacht und welche Auflagen wurden der Einrichtung in diesem Zusammenhang gemacht? Wurden diese Auflagen zeitnah abgestellt und überprüft?

B Pflege

  1. Von welchen Stellen, Personen gab es Hinweise und Beschwerden wegen der Pflege in der Ebnerstraße und wie häufig waren Beschwerden?
  2. Welche Art von Beschwerden wurden dabei angeführt?
  3. Wie häufig wurden Überprüfungen in den Jahren 2020 und 2021 durchgeführt? Wie hoch war der Anteil der nicht vorher angekündigten Begehungen? Wie hoch war der Anteil der anlassbezogenen Begehungen?
  4. Wieweit haben Träger und Beschäftigte sich dabei transparent gezeigt, wurden Belege, Unterlagen etc. bereitwillig herausgegeben bzw. waren bei den Begehungen kurzfristig verfügbar?
  5. Nach welchen Kriterien wurden Bewohner für die Begehung ausgewählt, z.B. nach Kriterien wie Dekubitus, Umgang mit Freiheitseinschränkungen, Pflegegrade 4 und 5? Wurde bei „abwesenden“ Bewohnern mit hohen Pflegegraden wegen Pflegeproblemen nachgefragt bzw. die Dokumentation überprüft? Wurde bei wiederholten Begehungen nach diesen Bewohnern geschaut? Gab es Anhaltspunkte, dass versucht wurde auf die Bewohnerauswahl Einfluss zu nehmen? Gab es Probleme bei Bewohnern / Bevollmächtigten die Einwilligung in die Begehung durch die FQA zu erhalten?
  6. Wieweit gab es eine Abstimmung mit dem medizinischen Dienst? Gab es gemeinsame Begehungen und wurden festgestellte Qualitätsdefizite gegenseitig mitgeteilt und bei den jeweiligen Prüfungen überprüft?
  7. Welche Defizite wurden festgestellt, welche Auflagen wurden der Einrichtung gemacht?
  8. In welchen Zeiträumen wurde die Umsetzung der Auflagen vor Ort kontrolliert? Wieweit wurden diese ganz, teilweise oder gar nicht eingehalten? Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

C Ausstattung und Ressourcen der FQA

  1. Für wie viele stationäre Pflegeeinrichtungen in Augsburg ist die FQA zuständig?
  2. Für wie viele stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe ist die FQA zuständig?
  3. Für wie viele ambulant betreute Wohngemeinschaften ist die FQA zuständig?
  4. Wieviel Personal mit welcher Qualifikation ist in der FQA beschäftigt?
  5. Wieviel Personal steht davon anteilig für die tatsächliche Prüfung der Einrichtungen zur Verfügung, wie hoch ist der Aufwand für andere administrative Tätigkeiten?
  6. Wie ist die Frequenz der Prüfungen, wie viele Einrichtungen wurden in den letzten Jahren jährlich, wie viele alle zwei Jahre und wie viele alle drei Jahre überprüft?
  7. Bei wie vielen Einrichtungen gab es 2021 anlassbezogene Überprüfungen?
  8. War und ist die Personalausstattung ausreichend, um Fälle wie das Pflegeheim Ebnerstraße konsequent und nachhaltig zu überprüfen, ohne deswegen anderen Aufgaben FQA zu vernachlässigen?

D Möglichkeiten und Grenzen der FQA

  1. Konnte die FQA aus ihrer Sicht die notwendigen Prüfungen in der Ebnerstraße durchführen?
  2. Gab es Rechtsstreitigkeiten mit dem Träger der Ebnerstraße
  3. Welche max. Bußgelder o.ä. konnte die FQA verhängen und waren diese aus Sicht der FQA ausreichend, um den Träger zur Besserung zu bewegen?
  4. Welche zusätzlichen Möglichkeiten hätte sich die FQA ggf. gewünscht?
  5. Werden bei der heutigen rechtlichen Kostruktion der Heimaufsicht, die gleichzeitig beraten, kontrollieren und sanktionieren soll, Notwendigkeiten zu Änderungen gesehen?
  6. Sind die heutigen rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten ausreichend bzw. wo sind Veränderungen nötig?
  7. Wo kann und muss das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz verändert werden?
  8. Wie gestaltet sich die institutionelle Zusammenarbeit mit RvS und StMGP? Gibt es hier konkreten Veränderungsbedarf?

Mit freundlichen Grüßen

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