Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Beschäftigten des städtischen Ordnungsdienstes tragen während der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht immer Uniformen, sondern sind auch mit ziviler (privater) Kleidung im Einsatz.
Die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt für den Stadtrat am kommenden Donnerstag, 15.12.2022, haben wir folgende
Anfrage:
- Wie sind die Regularien für städtische Mitarbeiter des Ordnungsdienstes bezüglich des Tragens von Zivilkleidung im Dienst?
- Wie steht es um die Erstattung von anfallenden Kosten, wenn die zivile Kleidung im Dienst beschädigt bzw. so verschmutzt wird, dass sie gereinigt werden muss.?
Mit freundlichen Grüßen