Änderungsantrag zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden

Antrag:

1. Der Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss möge in seiner Sitzung am 10.12.25 zum TOP „Fortschreibung des Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Augsburg – Mobilität für Augsburg und die Region“ folgende Änderung in Schriftform beschließen:

  • Der Mindestakt bei den Straßenbahnen (bezogen auf die Haltestelle Königplatz) ist während der Hauptverkehrszeit/ HVZ (werktags ca. 06.30 bis 18.30) der 5-Minuten-Takt; während der Nebenverkehrszeit/ NVZ mindestens der 15-Minuten-Takt; außerhalb der HVZ und der NVZ mindestens der 30-Minuten-Takt
  • Eine Weiterentwicklung des 5-Minuten-Taktes bezogen auf die verschiedenen Linien mit Wendeschleifen/ Flügelungen
  • On-Demand-Angebote als Alternative zu einzelnen Buslinien zu bestimmten Tageszeiten sind zu prüfen, ebenso zur Erschließung bestimmter städtischer Gebiete (u.a. Gewerbe- und Industriegebiet Lechhausen)
  • Konkretisierung des Ausbaus des Straßenbahnnetzes u.a. mit Verlängerung der Linie 1 in beiden Richtungen und Prüfung einer Querverbindung von Göggingen nach Haunstetten
  • Herstellung der faktischen Grundlagen zur Beurteilung der verschiedenen Vorschläge der Fortschreibung des NVP durch Beibringung von Daten u.a. durch eine quantitative und qualitative Befragung der Fahrgäste des AVV zur Bezifferung der Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der starken Achsen und der Tangentiallinien auf dieser Grundlage unter Abprüfung der Förderfähigkeit des Gesamtprojekts „Mobilitätsdrehscheibe Augsburg“
  • Erstellung einer Klimabilanz der vorgeschlagenen Maßnahmen (Stichwort: zusätzliche Buskilometer)
  • Veränderung der geplanten Tangentiallinien u.a. der Linie 700 (nicht durchgängig in die Innenstadt) sowie der Taktung der Linie 35 und 41
  • Einarbeitung von Vorschlägen und Maßnahmen zum Ausbau des regionalen Eisenbahnverkehrs

    2. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem vom AVV beauftragten Unternehmen diese Punkte einzuarbeiten und die geänderte Fassung des NVP erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Begründung:

    Zu 1.:

    Die Fortschreibung des 5-Minuten-Taktes im Straßenbahnverkehr ist für die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in der Stadt Augsburg wie auch für das Gesamtgebiet des AVV von essenzieller Bedeutung. Die angestrebte und aus mehreren Gründen notwendige Mobilitätswende kann ohne den 5-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten nicht funktionieren. Diesen unter verschiedenen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln ist nach über 20 Jahren selbstredend. Der Ausbau des Straßenbahnnetzes in der Stadt Augsburg sowie die sinnvoll getaktete Verknüpfung des regionalen Schienenpersonenverkehr als auch des Fernverkehrs mit dem ÖPNV folgt derselben Argumentationslinie. Die Mobilitätsdrehscheibe Augsburg mit dem neuen Hauptbahnhof als Herzstück dieses Jahrhundertprojekts kann nur so ihre volle positive Wirkungsweise entfalten. Daher benötigt die Fortschreibung des NVP auch Vorschläge zum Ausbau und zur Weiterentwicklung des SPNV im Gebiet des AVV. Die in der vorliegenden Fassung der Fortschreibung des NVP aufgeführten Maßnahmen, wie die Einführung von starken Busachsen oder die Ausbildung von Tangentiallinien sind daher in ihrer Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Eine belastbare Aussage bedarf zwingend einer aktuellen Datengrundlage mithilfe einer Befragung der Fahrgäste im AVV, um sowohl die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen als auch deren Auswirkungen auf das Klima ermitteln zu können.

    Zu 2.:

    Die beantragten Punkte sind unter Abbildung einer realistischen Zeitschiene in den neugefassten Entwurf einzuarbeiten, ebenso die bisher eingegangene n Stellungnahmen im Anhörungsverfahren soweit dies noch nicht erfolgt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

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