Städtische Kindergärten in nichtstädtischen Immobilien

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in den vergangenen Jahren haben Investoren im Rahmen von Baumaßnahmen, die auch die Errichtung einer Kindertagesstätten vorsahen, immer wieder Anfragen an freie Träger von Kita‘s gerichtet ob diese den Betrieb der jeweiligen Einrichtung übernehmen. Derartige Anfragen waren mit Mietkosten für die Einrichtungen verbunden. Bei der derzeitigen Finanzierungssituation vieler freier Träger bedeuten Mietkosten entweder eine Defiziterhöhung oder eine Kostenkompensation, z.B. im Personalbereich oder höhere Gebühren.

Sollte die Stadt Augsburg Flächen für Kitas, welche von Investoren geschaffen werden, anmietet, dann führt dies zum einen dazu, dass man als öffentliche Hand Renditeerwartungen erfüllt und damit die eigenen Defizit erhöht, zum anderen zu einer Wettbewerbsverzerrung.

Die SPD/ DIE LINKE-die soziale fraktion stellt deshalb folgende

Anfrage:

  • Wie viele der städtischen Kita‘s sind in Räumlichkeiten untergebracht, die nicht der Stadt Augsburg oder einer ihrer Stiftungen o.ä. gehören?
  • Hat die Stadt konkrete Planungen, städtische Kita‘s in Räumen unterzubringen, die sich nicht in ihrem Eigentum (z.B. „Investoren“) befinden?
  • Gab es in den letzten Jahren eine Zunahme der Nutzung von Räumlichkeiten bzw. Flächen in Fremdeigentum durch städtische Kita‘s?
  • Zahlt die Stadt Augsburg für die Nutzung von Fremdflächen Miete und wenn ja in welcher Höhe?

Hier können Sie eine Frage stellen: