Anfrage zum 5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

10.4.2024
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgendee

Anfrage:

  1. Wurden von Seiten der Verwaltung Förderanträge entsprechend dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gestellt?
  2. Wenn ja, für welche Maßnahmen wurden Anträge gestellt? Wurden diese Anträge bewilligt? Wurden die Mittel abgerufen?
  3. Wenn nein, weshalb wurden die Förderanträge nicht gestellt, bzw. nicht bewilligt, bzw. bei Bewilligung nicht abgerufen?

Begründung:

Der Bedarf an neuen Kita-Plätzen ist groß. Laut einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung fehlen in diesem Jahr bundesweit 384.000 Plätze, um den Bedarf der Eltern in Deutschland zu decken. Doch in den vergangenen Jahren ging der Kita-Ausbau in vielen Kommunen langsamer voran als erhofft. Das liegt unter anderem an den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Den Städten und Gemeinden fehlten deshalb Kapazitäten für die Planung, den Baufirmen gingen die Handwerker*innen aus und eine verlässliche Kalkulation wurde durch steigende Energiepreise und fehlendes Baumaterial erschwert.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ aufgelegt. Die ursprüngliche Frist für den Abschluss der Maßnahmen und dem Abruf der Mittel wurde verlängert. Geförderte Maßnahmen sollten bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein und die Bundesmittel bis zum 30. Juni 2024 abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

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