Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2023 Programmmittel in Höhe von 400 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt.
Es sind Jahresraten bis 2028 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens 1 Million Euro betragen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro.
Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf 25 Prozent reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu bestätigen. Maßgeblich für die Feststellung der Haushaltsnot-lage ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
In der 1. Phase ist die Projektskizze mit dem Rats- bzw. Kreistagsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird, zum 15. September 2023 ausschließlich online einzureichen.
Die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt deshalb folgende
Anfrage:
Wird die Stadt Augsburg dem Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen folgen und sich für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewerben?
Mit freundlichen Grüßen