Antrag Corona-Versammlungen

27.1.2022
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

seit einigen Wochen finden in unserer schönen Friedensstadt sog. „Corona-Demos“ oder „Spaziergänge“ mehrmals die Woche statt, die wir mit wachsender Sorge beobachten und daher schon einige Anfragen hierzu eingereicht haben.

Gleichzeitig steigt leider unsere Inzidenzzahl von Tag zu Tag und liegt mittlerweile über 1.000. Unsere Krankenhäuser sind seit zwei Jahren im absoluten Ausnahmezustand und auch in Augsburg müssen Operationen aufgrund der Belegung von Intensivbetten von Corona-Patient*innen verlegt werden. Umso wichtiger ist es jetzt, sich solidarisch zu zeigen, Maske zu tragen, Abstand zu halten und sich impfen zu lassen, um die Pandemie einzudämmen und unsere Krankenhäuser zu entlasten.

Natürlich ist die Versammlungsfreiheit weiterhin in Artikel 8 GG garantiert und muss, wie wir schon in unserer Anfrage vom 13.01.2022 angemerkt haben, auch in Pandemiezeiten gewährleistet werden. Genauso wie andere Grundrechte kann aber auch die Versammlungsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt bzw. mit einzuhaltenden Auflagen behaftet werden. Beispielsweise sind Versammlungen derzeit von den Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung betroffen. Dazu hat das bayerische Innenministerium schon vor geraumer Zeit den Kommunen eine Mustervorlage für den Erlass einer Allgemeinverfügung zum Versammlungsrecht zur Verfügung gestellt, die das Tragen einer Maske bei gleichzeitigen Abstandhalten bei Versammlungen als Auflage ermöglicht. Falls diese Auflagen nicht eingehalten werden, ist die Polizei und die

Ordnungsbehörde berechtigt, Bußgelder zu verhängen, Teilnehmende auszuschließen oder als Ultima Ratio die Versammlung aufzulösen. Es sei in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29.12.2021, M 13 S 21.6688 hingewiesen, welches die Anordnung einer Maskenpflicht von Art. 9 Abs. 1 S. 2 15. BayIfSMV i.V.m. Art. 15 BayVersG gedeckt ansah.

Leider stellen wir seit Beginn dieser „Spaziergänge“ und „Corona-Demos“ fest, dass die Regeln zur Eindämmung der Pandemie oder andere Auflagen, die bei einer Versammlung gang und gebe sind, schlicht ignoriert werden. Während andere Kundgebungen seit zwei Jahren strikt an Abstände und Masken erinnert werden (z.B. die Black-Lives-Matter-Kundgebungen im vergangenen Jahr oder die Demo gegen die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am 24. Oktober 2021) und diese auch einhalten, kann man den Eindruck gewinnen, dass bei den „Corona-Demos“ nur zugeschaut wird. Es entsteht das Gefühl, dass man aufgegeben hat, die Regelungen zum Infektionsschutz bei diesen Versammlungen durchzusetzen, weil die Anzahl an Verstößen so enorm ist. Dies stößt bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, welche sich seit 2 Jahren an die Regeln halten, – zu Recht – immer mehr auf Unverständnis und wirft ein schlechtes Licht auf unsere Stadt.  Es wird auch schon in verschiedenen Telegramkanälen der Coronaleugner*innen und Impfgegner*innen nach Augsburg geworben, da andere Städte wie München, Starnberg oder Nürnberg strenger mit ihrem Ordnungsrecht verfahren.

So konnten viele von uns bei der Kundgebung des Bündnisses für Menschenwürde, die am Montag, 24.01.2022 um 19 Uhr auf dem Rathausplatz stattfand, live miterleben, dass von der „Corona-Demo“ sowohl Auflagen für Kundgebungen der Stadt Augsburg als auch gesundheits- und sicherheitsrechtliche Maßnahmen nicht eingehalten wurden. Beispielsweise wurden Abstände zu anderen Teilnehmenden nicht gewahrt, kaum bis keine Masken getragen, einige Hunde mitgeführt und die Kundgebung des Bündnisses teilweise durch ausscherende Demonstrationsteilnehmende gestört.

Um das Grundrecht der Gleichbehandlung (Art. 3 I GG) und unser aller Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG) zu wahren und um zu verhindern, dass Augsburg ein Hotspot für Coronaleugner*innen, Querdenker*innen und Impfgegner*innen wird, stellen wir folgende Anträge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche die Auflage im Sinne der Mustervorlage der Allgemeinverfügung des bayerischen Innenministeriums umsetzt, dass bei Versammlungen Abstände von 1,5 Meter einzuhalten UND Masken zu tragen sind.
  2. Die Ordnungsbehörde wird beauftragt, bei jeder Versammlung verstärkt präsent zu sein und Bußgelder bei Missachtung der Auflagen zu verhängen. Falls sich dem widersetzt wird, sind härtere, verhältnismäßige Mittel wie Verwarnungen oder die Auflösung auszusprechen.
  3. Das Ordnungsamt und die Polizei wird zur Stadtratssitzung im Februar und März 2022 berichten, wie sich die Versammlungen entwickeln und welche Beobachtungen sie getätigt haben.

Mit freundlichen Grüßen

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