Catering an Augsburger Schulen

24.1.2024
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nach unserem Informationsstand gibt es an einigen Schulen Probleme mit der Mittagsverpflegung der Kinder. So wurde von einem Caterer die betroffene städtische Schule am 23.12.2023 sehr kurzfristig darüber informiert, dass die Preise für Lebensmittel und Getränke bereits ab dem 01.01.2024 massiv ansteigen werden. Diese äußerst kurzfristige Information des Caterers führte zu einer großen Verärgerung bei den Eltern.

Es steht zudem zu befürchten, dass die Erhöhung der Preise für Kinder, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, nicht abgedeckt ist. Das würde für die betroffenen Familien bedeuten, dass sie die Differenz jetzt selbst zahlen müssen, was zu einer noch angespannteren finanziellen Situation bei den Betroffenen führen würde.

Die Auswahl der Anbieter für Schul-Mittagsverpflegung ist seit Jahren angespannt. Es gab in den vergangenen Jahren verstärkt Probleme, geeignete Schul-Caterer zu finden, da der Markt sehr begrenzt ist.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgende

Anfrage:

  1. Sind dem Schulverwaltungsamt die geschilderten oder ähnliche Problemstellungen bei der Mittagsverpflegung an Schulen bekannt?
  2. Können die Kinder, die einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, schnellstmöglich mit einer entsprechenden Erhöhung der Leistung rechnen? Werden die betroffenen Familien auch eine Nachzahlung von Seiten der Stadt erhalten?
  3. Erhalten die Schulen bei der Vergabe des Caterings von Seiten des Schulverwaltungsamtes Unterstützung? Wenn ja, in welcher Form?
  4. Wer arbeitet die entsprechenden Verträge mit den Schul-Caterern aus?
  5. Auf welche Punkte wird bei der Auswahl der Caterer Wert gelegt? Sind Vorgaben zu Maximalpreisen oder Regelungen zu maximalen Preiserhöhungen in den Verträgen enthalten? Sind qualitative Anforderungen an die Verpflegung in den Verträgen enthalten? Wird von Seiten der Stadt auf die Zahlung des Mindestlohns und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben geachtet?

Mit freundlichen Grüßen

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