Erlass einer Milieu- und Erhaltungssatzung

8.3.2023
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Begrünung von Quartieren und Stadtvierteln ist ein gemeinsames Ziel (fast) aller Fraktionen und Einzelstadträt*innen im Augsburger Stadtrat. In allen Stadtteilen und besonders in der Innenstadt wird hier – auch durch Fördermittel des Bundes – an verschiedenen Stellen gearbeitet. Dies birgt große Chancen aber auch Risiken für die Bewohner*innen des jeweiligen Quartiers. Zu den Gefahren gehört vor allem, dass mit den positiven Maßnahmen eine Gentrifizierung einhergeht.

Immobilienunternehmen werben sehr häufig mit grünen oder blauen Standortqualitäten, wie z.B. Wasser in der unmittelbaren Umgebung. Entwickler informieren sogar im Vorfeld, wo viel Stadtgrün und Wasserflächen entstehen um dort Projekte zu realisieren. Diese Projekte werden oftmals auf die Renditen umgelegt.

Qualitativ hochwertige Parks, viel Stadtgrün sind wichtig, um Hitzeinseln zu vermeiden. Andererseits sollten sich die Bewohnerinnen und Bewohner die Wohnkosten noch leisten können. Es besteht durch Gentrifizierung eines Stadtteiles, eines Straßenzuges die Gefahr der Verdrängung der ansässigen Bevölkerung. Durch die Sanierung oder Umbau des Gebäudes und die grüne Gentrifizierung ist eine Abstufung davon, werden aufgrund steigender Immobilienpreise die einkommensschwächere Bevölkerung aus ihrem Stadtteil verdrängt. Als Praxisbeispiel in Augsburg ist z.B. das Textilviertel zu nennen, in dem es zu dem oben beschriebenen Verdrängungseffekt gekommen ist.

Diese Befürchtung besteht unseres Erachtens auch im Bereich der Innenstadt-Nord und in der Jakobervorstadt. Wie wir bereits in anderen Stadtteilen wie z.B. im Textilviertel gesehen haben, wurden bestehende Wohnungen von Immobilienfirmen aufgekauft, saniert und teuer verkauft bzw. vermietet. Das hat zur Konsequenz, dass alteingesessene Bewohner*innen sich das Leben in Ihrem geliebten Viertel nicht mehr leisten können.

Um solche Schicksale zu verhindern, ist es dringend notwendig, dass die Stadt Augsburg endlich eine Milieu- und Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für den Stadtteil erstellt und beschließt.

Aus diesem Grund stellt die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion erneut den

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Milieu-und Erhaltungssatzung nach § 172 BauBG auszuarbeiten und dem zuständigen Ausschuss als Beschlussvorlage vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

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