Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung(StVO) ist unter anderem die Möglichkeit geschaffen worden, das Überholen von Radfahrenden zu verbieten. Andere Städte wie Stuttgart oder Kempten (Allgäu) haben bereits vom dem neuen Verkehrszeichen
StVO VZ 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ gebrauch gemacht und nach unserem Kenntnisstand gute Erfahrungen gemacht.
Das Verkehrszeichen bietet sich nach unserer Auffassung insbesondere für Engstellen an, in denen es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Überholen vom Radfahrenden durch PKWs gekommen ist. Ein sehr geläufiges Beispiel hierfür ist die Pferseer Unterführung. Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Bereich der Pferseer Unterführung ein Verkehrszeichen StVO VZ 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ anzubringen und das Überholen vom Fahrradfahrenden dort zu verbieten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Engstellen im Stadtgebiet zu identifizieren, an denen das neue Verkehrszeichen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bewirken könnte. Hierzu sind auch bei den Fraktionen und Einzelstadträten weitere Vorschläge zu sammeln.
- Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über den Vollzug.