Finanzierung der beschlossenen JaS-Stellen sicherstellen

13.11.2024
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden

Antrag:

Die notwendigen Haushaltsmittel im Umfang von 216.000€ pro Jahr für die Finanzierung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS-Stellen) wie in der BSV/24/10675 beschrieben werden in den Doppelhaushalt 2025/26 aufgenommen.

Begründung:

Mit der BSV/24/10675 wurde beschlossen, das JaS-Förderprogramm am Gymnasium St. Stephan und an der FOS/BOS Augsburg umzusetzen. Außerdem wurden eine Stundenaufstockung an den Sonderpädagogischen Förderzentren Pankratiusschule Augsburg III und Ulrischule Augsburg I um jeweils 0,5 VZÄ sowie die Einrichtung einer Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ am Sonderpädagogischen Förderzentrum für soziale und emotionale Entwicklung Simpertschule beschlossen. Hierfür wurden jeweils Fördermittel beim Freistaat Bayern beantragt und mittlerweile bewilligt.

Schule, ist der Ort, an dem wir alle unsere Kinder und Jugendliche erreichen. Schulsozialarbeit ist ein präventiv niedrigschwelliges Angebot, in der direkten Umgebung unserer Kinder und Jugendlichen und kann ohne aufwendiges Verfahren in Anspruch genommen werden. Prof. Dr. Michael Macsenaere, Direktor des Institutes für Kinder und Jugendhilfe (IKJ) erläutert aus 15 Jahren Wirkungsforschung in der Jugendhilfe, dass die Wirkungen von Jugendhilfemaßnahmen messbar seien. In rund 70% der Fälle seien positive Verläufe feststellbar. Mit seinen Forschungen ermöglicht er Kosten-Nutzen-Analysen. Langfristig gesehen steht den durchschnittlichen Kosten einer Jugendhilfemaßnahme von 120.000 ein volkswirtschaftlicher Nutzen von rund 360.000 gegenüber – in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit oder Kriminalität. Ein Euro für die Jugendhilfe habe drei Euro Nutzen, so Macsenaere: „Ausgaben für die Jugendhilfe sind keine Kosten, sondern Investitionen.“

Für das Gymnasium St. Stephan und die Fachoberschule/Berufsoberschule Augsburg besteht ein erheblicher Bedarf an JaS-Fachkräften, insbesondere aufgrund der hohen Schülerzahlen und der steigenden individuellen Betreuungsbedarfe. Die Schulsozialarbeit ist also gerade an diesen Schulen von hoher Bedeutung für die präventive Arbeit sowie zur Unterstützung junger Menschen mit sozialen, familiären und emotionalen Herausforderungen. Die Erhöhung der Arbeitsstunden an den genannten sonderpädagogischen Förderzentren wurde ebenfalls durch den erhöhten Bedarf notwendig.

Laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 20.02.2024 ist es möglich, auf Grundlage einer avisierten Änderung der bayerischen Richtlinie zur Jugendsozialarbeit an Schulen Anträge zur Förderung zusätzlicher JaS-Stellen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Die Umsetzung des Beschlusses wurde unter den Vorbehalt der Bereitstellung der für den städtischen Finanzierungsanteil notwendigen Haushaltsmittel und der Genehmigung der JaS-Stellen durch die Regierung von Schwaben gestellt. Letzteres ist mittlerweile vorhanden, die Mittel für den städtischen Finanzierungsanteil sind jedoch bisher nicht im Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/26 enthalten. Die Umsetzung der bereits beschlossenen (zusätzlichen) JaS-Stellen an den genannten Schulen ist daher gefährdet.

Vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs der genannten Schulen ist es notwendig, dass die Stadt Augsburg die benötigten Finanzmittel dringend bereitstellt.

Mit freundlichen Grüßen

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