Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen

8.3.2023
Augsburg

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Deutsche Bundestag hat im Klima- und Transformationsfonds den Titel „Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ ausgebracht und die Umsetzung des Titels im Rahmen des Förderaufrufs beschlossen. Für den Förderaufruf sind im Haushalt 2023 sowie der weiteren Finanzplanung bis 2026 bis zu 110 Mio. Euro vorgesehen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Dezember 2020 (BAnz AT 18.01.2021 B8).

Der Radverkehr stellt auch in Augsburg einen immer wichtigeren Teil eines modernen Verkehrssystems dar. Eine Stärkung des Radverkehrs schafft ein zusätzliches Mobilitätsangebot für den Berufs-, Alltags- und Freizeitverkehr und trägt entscheidend zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen bei.

Die Studie „Fahrradparken an Bahnhöfen“ (2019) hat für das Jahr 2030 allein an Bahnhöfen einen Bedarf von bis zu 1,5 Millionen zusätzlichen Fahrradstellplätzen ermittelt. Um es mehr Bus- und Bahnreisenden zu ermöglichen, ihr Fahrrad am Bahnhof bzw. der ÖPV-Station sicher abzustellen, müssen also deutlich mehr und zugleich wettergeschützte, bahn- und bussteignahe, gesicherte und damit attraktive Fahrradparkhäuser und Fahrradabstellanlagen geschaffen werden. Der Bund hat ein großes Interesse an der Stärkung der Schnittstelle von Fahrrad und Bahn/Bus und sieht im Ausbau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen einen besonderen Handlungsbedarf.

Gefördert wird die Planung und die bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs, deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann.

Hierzu zählen insbesondere:

  • (modulare) Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen
  • automatische Fahrradparktürme
  • Umnutzungen von untergenutzten oder leerstehenden Flächen in Bestandsgebäuden und Räumen im unmittelbaren Bahnhofsumfeld, z.B. von ehemaligen Bahnempfangs- und Bahnbetriebsgebäuden, Pkw-Parkhäusern, großflächigen Keller- und Bunkeranlagen
  • Förderfähig ist zudem die bauliche Erweiterung von bestehenden Fahrradparkhäusern.

Die Zuwendung der Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Auch in Augsburg besteht ein Bedarf an weiteren Fahrradabstellplätzen in Bahnhofsnähe. Ein Fahrradparkhaus am Westeingang des Bahnhofstunnels sollte diesen Bedarf abdecken. Laut unseren Informationen wird der Bau allerdings aufgrund fehlender Haushaltsmittel auf unbestimmte Zeit verschoben, mit entsprechenden negativen Folgen für Pendler* innen.

Das geplante Fahrradparkhaus mit seinen knapp 900 Stellplätze (330 kostenlos, 550 reserviert und gebührenpflichtig) sollte eine Anlaufstelle für Pendler und Pendlerinnen werden, die aus den westlichen Augsburger Stadtteilen wie Pfersee kommen. Das vom Bund beschlossene Förderprogramm könnte unserer Ansicht nach, den Bau eines Fahrradparkhauses deutlich beschleunigen.

Aus diesem Grund stellt die SPD/ DIE LINKE-die soziale fraktion folgende

Anfrage:

  1. Ist der Stadtverwaltung das „Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ bekannt?
  2. Wenn ja, wird sich die Stadt Augsburg an dem Interessensbekundungsverfahren beim Bundesamt und Mobilität teilnehmen?

Mit freundlichen Grüßen

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