Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag ANT/25/61493 in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Verwaltung hat den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.10.2025: „Hundesteuerbefreiung für Besuchs-, Begleit- und Therapiehunde“ (ANT/25/61493) durch die Informationsvorlage INF-ANT/25/61493-1 als geschäftsordnungsgemäß erledigt eingestuft. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist diese Feststellung nicht zutreffend.
Der zugrunde liegende Antrag betrifft eine politische Entscheidung über die Weiterentwicklung der Hundesteuersatzung der Stadt Augsburg.
Die Frage, ob Besuchs-, Begleit-, Therapie- und Therapiebegleithunde steuerlich entlastet werden, umfasst wesentliche gesellschafts-, sozial- und gesundheitspolitische Aspekte.
Diese Punkte sind ausdrücklich politische Wertentscheidungen, die nicht im Rahmen einer rein administrativen Informationsvorlage beantwortet werden können.
Die Hundesteuersatzung enthält zudem bereits Ermessensspielräume, die politisch auszugestalten sind. Auch der Verweis auf personelle Engpässe oder auf eine aus Sicht der Verwaltung komplexe Bearbeitung ersetzt keine demokratische Entscheidung in den entsprechenden Gremien.
Mit freundlichen Grüßen