Hundesteuerbefreiung für Besuchs-, Begleit- und Therapiehunde

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden

Antrag:

Besuchs- und Begleithunde sowie Therapiehunde sollen wie Assistenz- und Rettungshunde von der Hundesteuer ausgenommen werden.

Begründung:

Besuchs- und Begleithunde leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Sie sind speziell geprüft, ihr Einsatz verfolgt das Ziel, die Lebensqualität von Menschen nachhaltig zu verbessern.

So besuchen die Hunde beispielsweise im Rahmen ehrenamtlicher Besuchsdienste regelmäßig Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Jugendhilfen, Kindergärten, Schulen sowie private Haushalte. Dabei fördern sie soziale Kontakte, reduzieren Einsamkeit, stärken emotionale Bindungen und tragen insbesondere bei demenziell erkrankten Menschen zur Aktivierung und positiven Stimulation bei. Die Halterinnen und Halter dieser Hunde investieren Zeit, Engagement sowie Kosten für Ausbildung, Prüfung und laufende Betreuung der Tiere. Eine Befreiung von der Hundesteuer würde für sie eine finanzielle Entlastung sowie eine Anerkennung ihrer gemeinwohlorientierten und ehrenamtlichen Arbeit bedeuten.

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten auch zertifizierte Therapiehunde, die für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden, ganz von der Hundesteuer ausgenommen werden. Für sie gilt in Augsburg bisher nur eine Reduzierung um die Hälfte.

Mit freundlichen Grüßen

Hier können Sie eine Frage stellen: