Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD-Stadtratsfraktion und der Stadtrat Raphael Brandmiller (Generation AUX) stellen den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich im AVV für die folgenden Regelungen einzusetzen:
- Es soll die bestehende „Kurzstreckenregelung“ des AVV bezüglich des Stadtgebiets der Stadt Augsburg dahingehend geändert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Kurzstreckenticket bzw. einem Streifen einer Streifenkarte die Einrichtungen des täglichen Bedarfs im Zentrum ihres jeweiligen Stadtteils erreichen können. Dass kann dadurch ermöglicht werden, dass die ehemalige Zone 10/20 Regelung für Augsburg wieder in Kraft gesetzt wird oder alternativ für die gesamte Stadt geeignete K-Zonen gestaltet werden, wie dies z.B. für die Stadtviertel Bergheim und Inningen geschehen ist.
- Beim Mobil-Abo 9 Uhr soll für Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr die zeitliche Nutzungseinschränkung aufgehoben werden.
Begründung:
Die derzeitige Tarifstruktur des AVV ist für Seniorinnen und Senioren unbefriedigend, insbesondere, da es sich um eine Nutzergruppe handelt, die überwiegend nur ein geringes Einkommen zur Verfügung hat. Aus diesem Grund schließen sich die SPD-Stadtratsfraktion sowie der Einzelstadtrat Raphael Brandmiller (Generation AUX) dem Antrag des Seniorenbeirats vom 18.09.2023 (ANT/23/09896) an.
Zur Begründung der einzelnen Punkte verweisen wir auf die Begründung des Seniorenbeirats:
Zu 1.
Für viele Bürgerinnen und Bürger hat die mit der AW-Reform 2018 geschaffene Kurzstreckenregelung (Einstiegstelle + 4 Stationen) zu erheblichen Einschränkungen und vor allem zur Verteuerung bei der Nutzung des ÖPNV bei der Erledigung der Angelegenheiten des alltäglichen Bedarfs geführt. Ein Arztbesuch z.B. oder eine Medikamentenbesorgung im Zentrum ihres Stadtteils schlägt mit einem Einzelticket pro Person hin und zurück mit 7,20 € zu Buche – auch bei der Nutzung einer Streifenkarte sind es immerhin immer noch 5,86 €. Da liegt es doch oft nahe, lieber den PKW (soweit vorhanden) zu nutzen. Unter diesen Bedingungen ist eine Entwicklung in Richtung der angestrebten „Mobilitätswende“ eher unwahrscheinlich.
Hinzu kommt, dass die scheinbar so „einfache und gerechte“ Kurzstreckenregelung bei näherer Betrachtung abhängig von Linienführung und Haltestellenlage bei Bussen und Bahnen ungerecht oder zumindest fragwürdig erscheint.
Die Unterschiede zwischen Streckenlänge und Fahrzeit differieren beim Vergleich verschiedener Streckenabschnitte im AW gewaltig. Insbesondere das Stadtgebiet von Augsburg ist durch die aktuelle „Kurzstreckenregelung“ in der Praxis stärker beeinträchtigt. Bei verschiedenen Linienführungen im Stadtgebiet ist die aktuelle Kurzstreckenregelung praktisch illusorisch. Beispiele dafür ließen sich zahlreich darstellen.
Da viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger aus unterschiedlichsten Gründen auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind, aber leider nur über ein schmales Budget verfügen (lt. Rentenreport Bayern, Rentenzugang 2021, erhalten in Schwaben Frauen im Durchschnitt mtl. 818,00 €, Männer 1264,00 € Rente), ist für diesen Personenkreis eine entsprechende Reform des Tarifsystems von essentieller Bedeutung.
Daher ist der Seniorenbeirat der Auffassung, dass für das Stadtgebiet Augsburgs eine geeignetere, gerechtere und attraktivere Regelung für ÖPNV-Gelegenheitsnutzer getroffen werden muss.
Zu 2.
Das mit der AW-Reform zum 01.01.2018 weggefallene ehemalige und nicht so stark eingeschränkte Seniorenticket war für viele Seniorinnen und Senioren ein beliebtes und gerne genutztes ÖPNV-Angebot. Ohne Zweifel sind viele ältere Mitbürger (aber längst nicht alle!) zwischenzeitlich gezwungenermaßen auf das Mobil-Abo 9 Uhr umgestiegen. Trotzdem wird allgemein die Einschränkung bei den Nutzungszeiten bedauert.
Der zwischenzeitlich immer stärker sichtbar werdende Klimawandel und die damit einhergehenden Folgen wie zunehmende Wetterextreme bedrohen immer stärker vor allem die sog. vulnerablen Bevölkerungsgruppen. So sind insbesondere auch die vielen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger gesundheitlich stark betroffen. Gerade die extremen Hitzeereignisse, die in einer Stadt wie Augsburg besonders spürbar sind, machen ein entsprechendes Handeln erforderlich. Auch das Anpassungskonzept der Stadt Augsburg (Ziff. 3.4 KASA Teil 1 + 2 – Kurzfassung) weist gerade für die „Risikogruppe – ältere Menschen“ – darauf hin.
Allgemein wird von der Fachwelt (z.B. Fr. Prof. Claudia Traidl-Hofmann, Leiterin der Umweltmedizin am Uni-Klinikum Augsburg) in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die vulnerablen Personengruppen Hitzeerscheinungen möglichst meiden sollten, was z.B. auch bedeutet, dass bei allen Erledigungen des alltäglichen Bedarfs die kühleren Morgenstunden genutzt werden sollten.
Das bedeutet, dass schon deswegen für die ältere Bevölkerung die Beschränkung des MobilAbos auf 9 Uhr nicht mehr sachgerecht ist. Mit einer Aufhebung dieser Beschränkung für ältere Menschen ab dem 65. Lebensjahr (zumindest im besonders betroffenen Stadtgebiet) könnte nicht nur in dieser Hinsicht eine deutliche Verbesserung der „Bedrohungslage durch den Klimawandel“ erreicht werden, sondern gleichzeitig wäre damit auch eine weitere Attraktivitätssteigerung für einen Abo-Bezug verbunden. Somit könnte dadurch auch geradezu eine klassische „Win-win-Situation“ entstehen.
Da aus diversen Gründen (insbesondere finanziell und auch aus Gründen der praktischen Nutzung) das Deutschlandticket für 49,00 € gerade für viele Seniorinnen und Senioren leider nicht als Alternative in Frage kommt, wäre mit dieser Maßnahme ein wichtiger Beitrag für die lokale Mobilität zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen