Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgende
Anfrage:
- Welche Jahrgangsstufen wurden im Rahmen des Pilotversuchs an den genannten Schulen in Augsburg (Hans-Adlhoch-Mittelschule und das Gymnasium bei St. Anna) mit wie vielen mobilen Schülerendgeräten ausgestattet?
- Wie hoch war der Eigenanteil, den die Eltern für die Anschaffung der mobilen Schülerendgeräte leisten mussten?
- Welche technischen Kriterien und Vorgaben wird die Stadt Augsburg festlegen, um die Integration der mobilen Schülerendgeräte in die vorhandene Infrastruktur zu gewährleisten?
- Plant die Stadt Augsburg die Erarbeitung eines technischen, organisatorischen sowie pädagogisch-didaktischen Regelwerks für die Nutzung der Geräte aus dem Förderprogramm, oder obliegt dies den einzelnen Schulen?
- Mit wie vielen zusätzlichen mobilen Schülerendgeräten rechnet die Stadt Augsburg im Rahmen der Öffnung des Projekts „Digitale Schule der Zukunft“?
- Während der Corona-Pandemie wurde von Seiten der Stadt Augsburg Leihgeräte angeschafft. Sind diese noch im Einsatz? Wo liegt die IT-Betreuung für Hard- und Software?
Begründung:
In den Schuljahren 2022/23 sowie 2023/24 wurde an 350 staatlichen Förder-, Mittel-, Real-, und Wirtschaftsschulen sowie Gymnasien der Schulversuch ‚Digitale Schule der Zukunft‘ (BayMBl. Nr. 282, 492), zur Erprobung einer 1:1-Ausstattung ganzer Jahrgangsstufen mit mobilen Schülerendgeräten durchgeführt. In Augsburg sind u.a. die Hans-Adlhoch-Mittelschule Augsburg-Pfersee und das Gymnasium bei St. Anna Augsburg beteiligt.
Der Pilotversuch wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als erfolgreich bewertet, wie aus einem KMS vom 17. März 2024 hervorgeht. Es ist geplant, eine flächendeckende Ausstattung mit mobilen Schülerendgeräten in ganz Bayern schrittweise umzusetzen. Dabei haben die Schulen die Möglichkeit, pro Schuljahr zwei Jahrgangsstufen mit den Geräten auszustatten. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch einen staatlichen Zuschuss von voraussichtlich 300 EUR pro Gerät, wobei die Geräte im Eigentum der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler bleiben.
Mit freundlichen Grüßen