Prüfung des Objekts in der Ulmer Straße 52 für die geplante Suchthilfe-Einrichtung

22.7.2024
AugsburgOberhausen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Stadtratssitzung am 25.07.2024 zu prüfen, ob das Objekt in der Ulmer Straße 52 (Harlekin-Spielhalle) zur Verfügung stünde und ob die geplante neue Suchthilfe-Einrichtung an diesem Standort realisierbar wäre.

Begründung:

Angesichts neuester Entwicklungen rund um die Insolvenz des Spielhallen-Betreibers Harlekin besteht eine realistische Möglichkeit, dass das Objekt in naher Zukunft frei wird. Nachdem die Ulmer Straße 52 in der bisherigen Standortprüfung nicht berücksichtigt wurde, beantragen wir nun, eine entsprechende Prüfung nachzuholen. Mindestkriterien sollen dabei, wie zuletzt für die Ulmer Straße 57 beantragt, sein:

  1. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Suchtkranken im Vergleich zum aktuellen beTreff
  2. Die Einrichtung einer Substitutionspraxis und der KVB-Wundversorgungspraxis
  3. Räumlichkeiten für eine gewisse Mindestzahl an Tagesschlafplätzen

Mit freundlichen Grüßen

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