Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mit Schreiben vom 20.03.2023 wurde unser Antrag vom 24.11.2022 „Radweg Westfriedhof“ von Seiten des Referates 2 beantwortet. Die Antwort war verbunden mit dem Hinweis, dass für diese Vorlage keine Beratung in Sitzungen der Gremien stattfinde. Die Verwaltung habe sich sechs mögliche Varianten überlegt und beschlossen, dass unserem Antrag bis auf weiteres nicht nachgekommen werden könne.
Es ist positiv anzumerken, dass sich die Verwaltung mit unserem Antrag auseinandergesetzt hat. So wurden sechs mögliche Varianten geprüft, um eine Aufhebung des Fahrradfahrverbots auf dem Westfriedhof zu erreichen. Die Verwaltung hat in ihrer Prüfung Punkte berücksichtigt, die weder von uns gefordert waren und noch überhaupt notwendig sind.
Weshalb dieser Antrag aber auch die Antwort des Referates 2 nicht als Diskussionsgrundlage in den zuständigen Ausschüssen behandelt werden soll, ist nicht nachvollziehbar und entbehrt auch jeder Grundlage in der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien.
Es handelt sich um einen inhaltlichen Antrag, der sehr wohl in den Ausschüssen politisch beraten werden muss. Durch diesen Vorgang wird dem zuständigen Ausschuss jegliche Form einer Diskussion und Abstimmung verwehrt.
In der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien ist unter § 33 (1) Satz 4 Antragstellung., Beratung folgendes festgelegt: Soweit die Anträge in die Zuständigkeit eines Kollegiums fallen, sind sie grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben.
Der Umweltausschuss ist u.a. für Angelegenheiten des Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig. Darunter zählt auch die Nutzung/ Wegerecht auf dem Westfriedhof.
Die Verwaltung greift hier im Vorfeld in die Zuständigkeit des Ausschusses ein. Obwohl ggf. die Mehrheit sich für eine der geprüften Varianten aussprechen könnte oder aus der Fach-Diskussion sich eine neue Variante ergeben könnte. Es gibt eventuell Varianten, die das Antragsbegehren umsetzen und mit geringen bzw. ohne zusätzliche Haushaltsmittel umsetzbar sind.
Aus diesem Grund sehen wir unseren Antrag weder als geschäftsordnungsgemäß erledigt an noch stimmen wir einer Nichtbehandlung zu. Aus diesem Grund stellen wir folgenden
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt für die kommende Sitzung des Umweltausschusses den Tagesordnungspunkt „Radweg Westfriedhof“ anzumelden und es sind die verschiedenen Varianten der Verwaltung zur Diskussion und ggf. zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen