SPD-Fraktion beantragt die Einführung von Erhaltungssatzungen für die Jakobervorstadt und Bismarckviertel

17.5.2019
AntonsviertelAugsburgInnenstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bezahlbarer Wohnraum steht im Stadtgebiet Augsburg kaum noch zur Verfügung. Immer mehr Menschen haben es daher schwer, einen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Wohnraum kann nicht ausschließlich durch den Bau neuer Wohnungen stattfinden. Insbesondere deshalb, da in Augsburg geeignete Flächen zur Wohnbebauung nur noch im begrenzten Maße vorhanden sind. Aus diesem Grund müssen von Seiten der Stadt Augsburg, neben einer Festsetzung einer verbindlichen 30 Prozentquote für geförderten Wohnungsbau in Bebauungsplänen, weitere städtebauliche Instrumente, wie eine Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch, Anwendung finden.

Eine Erhaltungssatzung wäre gerade für die ehemalige Bevölkerung aus dem Textilviertel notwendig gewesen. Vor ca. 10 Jahren wurden die alten Mietshäuser (ehemals Werkswohnungen) abgerissen und neue Eigentumswohnungen errichtet oder von einem Investor gekauft, saniert und in teure Eigentumswohnungen umgewandelt. Die Konsequenz war, dass Menschen, die zum Teil über mehrere Jahrzehnte in diesem Viertel gewohnt haben, aus dem Stadtviertel verdrängt wurden.

In der letzten Sitzung des Bau-und Konversionsausschusses vom 09.05.2019 wurde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Jakobervorstadt Nord“ gemäß § 142 BauBG beschlossen.

Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurden Missstände und Probleme festgestellt, die einen umfassenden Handlungsbedarf zur städtebaulichen Sanierung ergeben. Unter anderem zählen hier:

  • Sanierungsbedürftige Bausubstanz
  • Konkreter Entwicklungsbedarf (insbesondere Augusta Areal)
  • Unausgewogene Bevölkerungs- und Sozialstruktur
  • etc.

Die Behebung städtebaulicher Missstände soll gemäß 142 BauBG in 15 Jahren behoben werden. Auch hier droht der dort lebenden Bevölkerung dasselbe Schicksal, wie der Bevölkerung aus dem Textilviertel. Dies darf aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion nicht mehr passieren. Die Sicherung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur gehört zu den Aufgaben einer Stadtteilsanierung. Insofern darf die Entwicklung des Sanierungsgebietes nicht nur auf neue, jüngere Zielgruppen gerichtet sein, sondern auch auf die bereits dort lebende Bevölkerung.

Dieser Grundsatz muss für alle Stadtviertel gelten, in denen durch Luxussanierungen und/oder durch Umwandlungen von Miet- in Wohneigentum eine Verdrängung der angestammten Bevölkerung durch einkommensstärkere Haushalte droht.

Nach § 172 Baugesetzbuch soll in Erhaltungsgebieten die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten bleiben, wenn dies aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich ist. In dem Abbruch, bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen der Gebäude ebenso einer speziellen Genehmigung bedürfen, wie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, können Luxusmodernisierungen und eine unangemessene Erhöhung des Standards der Wohnungen in der Regel verhindert und die angestammten Mieter*innen vor Verdrängung geschützt werden. Erhaltungssatzungen tragen somit zur Sicherung erschwinglichen Mietwohnraums sowie zum Schutz gewachsener Milieus und Bevölkerungsstrukturen in den Stadtvierteln bei.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden

Antrag:

1;       Die Verwaltung wird beauftragt, für das Sanierungsgebiet „Jakobervorstadt Nord“ eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauBG auszuarbeiten und dem Augsburger Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

2;       Die Verwaltung wird beauftragt, auch für das Bismarckviertel und das Stadtjägerviertel eine Erhaltungssatzung wie in Ziffer 1 des Antrages gefordert, auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

3;       Die Verwaltung wird beauftragt, für das Stadtgebiet zu untersuchen, in welchen weiteren Bereichen / Quartieren Erhaltungssatzungen im o.a. Sinne beschlossen werden sollten, um gewachsene Milieus zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                                                       gez.                                                                            gez.

Dr. Florian Freund                                                           Willi Leichtle                                                              Stefan Quarg

Fraktionsvorsitzender                                                     stellv. Fraktionsvorsitzender                                stellv. Fraktionsvorsitzender

gez.                                                                                      gez.

Margarete Heinrich                                                        Christian Moravcik

stellv. Fraktionsvorsitzende                                          Stadtrat

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